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Aktives Wahlrecht

Briefumschlag mit Aufschrift 'Wahlbenachrichtigung Bundestagswahl'

Alle vier Jahre erhalten die Wahlberechtigten spezielle Post: die Wahlunterlagen. ©dpa/Chromorange/Rolf W. Hapke

Wer über das „aktive Wahlrecht“ verfügt, darf wählen. Bei einer Bundestagswahl haben grundsätzlich alle Deutschen, die älter als 18 Jahre sind, dieses Recht. Sie dürfen für einen Direktkandidaten und eine Partei abstimmen. Einzelheiten zum aktiven Wahlrecht werden im Bundeswahlgesetz erläutert. Es gibt übrigens auch das passive Wahlrecht und das bedeutet, dass man sich selbst als Kandidat wählen lassen kann.