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Ordnungsmaßnahmen

Im Deutschen Bundestag wird viel gestritten. Nicht selten kommt es dabei zu hitzigen Auseinandersetzungen zwischen den Fraktionen. Doch es gibt Regeln für das Streitverhalten, an die sich alle Abgeordnete halten müssen.

So sind etwa Beleidigungen im Plenarsaal nicht erlaubt. Kommt es zu einem Verstoß, kann die sitzungsleitende Präsidentin oder der sitzungsleitende Präsident zu verschiedenen Ordnungsmaßnahmen greifen: Ordnungsrufe, Rügen, Ordnungsgeld oder Sitzungsausschluss. Wann es zu welcher Maßnahme kommt, ist nicht fest vorgeschrieben. Daher ist es Aufgabe des Bundestagspräsidiums, die Situation einzuschätzen und entsprechend zu bestrafen. In den meisten Fällen bleibt es bei einem Ordnungsruf oder einer Rüge. Doch wenn sich diese häufen, kann es zu einem vorübergehenden Redeverbot oder einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro kommen. In drastischen Fällen kann der betroffene Redner bis zu dreißig Sitzungstage aus dem Bundestag ausgeschlossen werden.