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Redezeit

Im Bundestag ist genau geregelt, wie lange die Redezeit der verschiedenen Fraktionen während einer Plenarsitzung ist. Um die Redezeit auf die Fraktionen aufzuteilen, wird die sogenannte Berliner Stunde als Schlüssel genutzt, wonach sich die Verteilung der Redezeit an der Größe einer Fraktion orientiert. Größere Fraktionen erhalten also einen größeren Redeanteil als kleinere Fraktionen. Diese Verteilung der Redezeit erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Fraktionen zu Beginn der Wahlperiode.


Die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats besitzen zwar ein Redeprivileg: Sie müssen nach dem Grundgesetz "jederzeit gehört werden". Es ist allerdings üblich, dass die Redezeit von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären auf die Redezeit der jeweiligen Koalitionsfraktion angerechnet wird. Entsprechendes gilt für Mitglieder des Bundesrats.


Ist bei der Redezeit allein die Größe der Fraktionen relevant? Nein. Nicht nur die Größe einer Fraktion bestimmt den jeweiligen Redeanteil, sondern auch andere Faktoren werden bei der Verteilung berücksichtigt. Zum Beispiel bekommen kleinere Fraktionen der Opposition einen Redezeitzuschlag. Wenn Abgeordnete keiner Fraktion angehören, erhalten sie gesonderte Redezeiten.