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Volksentscheid

© dpa/Maurizio Gambarini

Der Volksentscheid ist ein Verfahren oder ein Mittel der direkten Demokratie. Das heißt, nicht das Parlament, sondern die wahlberechtigten Bürger beschließen oder verwerfen selbst auf direktem Wege einen Gesetzentwurf. Die Initiative für ein Gesetz und auch seine Ausarbeitung kommt aus der Mitte des Volkes. Manchmal wir der Begriff Volksentscheid auch verwendet, wenn es eigentlich um ein Referendum geht. Beim Referendum wird der Gesetzentwurf, über den abgestimmt wird, von der Regierung eingebracht.

In Deutschland ist ein derartiges direktdemokratisches Element in verschiedenen Bundesländern und Gemeinden vorgesehen. So stimmten die Schleswig-Holsteiner 1998 mehrheitlich gegen die Rechtschreibreform, das Schulgesetz wurde entsprechend geändert. Ein Jahr später machte der Landtag dies durch Beschluss wieder rückgängig und führte die „neue“ Rechtschreibung auch in Schleswig-Holstein ein.

Auf Bundesebene existiert in Deutschland die repräsentative Demokratie. Das heißt, die Bürger treffen die konkreten Entscheidungen nicht direkt selbst, sondern wählen Volksvertreter. Das sind die Bundestagsabgeordneten. Sie treffen dann die Entscheidungen stellvertretend für die Bürger, man kann auch sagen: Sie repräsentieren die Bürger.

Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.

Ein Argument wird meist gegen die Einführung direkt-demokratischer Elemente auf Bundesebene genannt: Eine Frage muss dazu notwendigerweise auf eine Ja–Nein-Alternative reduziert werden. Dies sei nicht geeignet, sachgerechte Entscheidungen herbeizuführen, die in der Praxis häufig gerade auf einem Kompromiss beruhen.

In der Schweiz etwa gibt es auch auf Bundesebene Volksentscheide. 2016 ist dort zum Beispiel die Abstimmung für ein bedingungsloses Grundeinkommen gescheitert. Die Briten beschlossen im selben Jahr per Referendum den Austritt aus der EU.