Zum Inhalt springen

Vorältestenrat

Der Vorältestenrat ist ein informelles Gremium des Bundestages mit sehr überschaubarer Dauer. Höchsten 30 Tage lang gibt es ihn und das im Regelfall auch nur alle vier Jahre. Innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl gründet sich nämlich in einer feierlichen Sitzung der neue Bundestag. Man sagt auch: Er konstituiert sich. Dass dabei alles ordnungsgemäß abläuft, dafür sorgt der sogenannte „Vorältestenrat“. Hier besprechen Fraktionsvertreter und der noch amtierende Bundestagspräsident die wichtigen Angelegenheiten des Parlaments in der Zeit zwischen einer Bundestagswahl und der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages.

Im Konsens beschließen die Mitglieder des Vorältestenrates beispielsweise den genauen Termin für die konstituierende Sitzung, zu der der Bundestagspräsident anschließend einlädt. Gemeinsam legen sie auch die Tagesordnung für die Sitzung und die Redezeit der Fraktionen fest.

Zudem befasst sich der Vorältestenrat mit dem der Sitzordnung im Plenarsaal – mitunter eine sensible Angelegenheit. Da geht es etwa um die Frage, wie viele Sitzplätze in der ersten Reihe die Fraktionen jeweils erhalten. Und wenn eine neue Fraktion in den Bundestag einzieht, muss der Vorältestenrat Einigkeit darüber erzielen, wo ihre Vertreter im Plenum sitzen werden.

Sobald der neue Bundestag dann spätestens 30 Tage nach der Wahl zum ersten Mal zusammenkommt, wird der Vorältestenrat überflüssig. Danach tritt nämlich der Ältestenrat zusammen und kümmert sich künftig um die Abläufe im Bundestag.