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Wahlrechtskommission Wählen ab 16 und mehr Frauen in den Bundestag

Gut ein Jahr lang hat die Wahlrechtskommission Empfehlungen für künftige Bundestagswahlen erarbeitet. Nun liegt der Abschlussbericht vor.

Plenarsaal

Welche neuen Regeln könnten den Bundestag effizienter und moderner machen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Wahlrechtskommission. © DBT/Thomas Köhler/photothek

Am 16. März 2022 wurde die Wahlrechtskommission eingesetzt. Sie bekam verschiedene Aufträge: Zum einen sollte sie sich mit der Frage beschäftigen, wie der Bundestag wieder kleiner werden könnte. Denn mit 734 Abgeordneten ist er im Moment so groß wie nie. Zum anderen sollte die Kommission debattieren, ob eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sinnvoll wäre. Und schließlich stand die Frage auf dem Plan, was man dafür tun könnte, die Zahl der weiblichen Abgeordneten zu erhöhen.

Neue Regeln für die Bundestagswahl

Die Frage, wie man zu einem kleineren Bundestag kommen kann, ist nicht Teil des Abschlussberichts. Denn diesbezüglich hatte die Wahlrechtskommission schon in ihrem Zwischenbericht im August 2022 Empfehlungen abgegeben. Diese wurden auch umgesetzt: Im März 2023 beschloss der Bundestag eine Änderung des Bundeswahlgesetzes.

Wählen ab 16

Die Wahlrechtskommission empfiehlt in ihrem Bericht, Jugendliche in Zukunft schon ab 16 Jahren zur Bundestagwahl zuzulassen. Die Unionsfraktion und die AfD wollen allerdings an der bisherigen Altersgrenze von 18 Jahren festhalten.

Mehr Frauen in den Bundestag

Einig ist sich die Kommission darin, dass ein höherer Frauenanteil im Bundestag wünschenswert wäre. Darüber, wie das am besten zu erreichen wäre, gibt es allerdings geteilte Meinungen. SPD und Grüne plädieren für ein Paritätsgesetz, also eine gesetzliche Regelung, die eine Gleichverteilung der Mandate unter Männern und Frauen vorschreibt. Der Koalitionspartner FDP lehnt das aber ab. Auch die AfD ist streng dagegen. Die Unionsfraktion möchte ebenfalls kein Paritätsgesetz, wohl aber andere Maßnahmen, die Frauen dazu motivieren sollen, für den Bundestag zu kandidieren.

Sonstige Empfehlungen

Die Wahlrechtskommission empfiehlt, die Dauer der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre zu verlängern. Auch regt sie an, dass der Bundestag sich damit beschäftigen solle, wie man mehr Menschen dazu motivieren könne, zur Wahl zu gehen. Für Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben, sollte die Wahl einfacher werden, so die Kommission, etwa durch eine digitale Beantragung der Briefwahl. Auch die Möglichkeit einer elektronische Abstimmung zu prüfen, empfiehlt die Kommission.

Übrigens wurde der Abschlussbericht nicht einstimmig beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion, dagegen die Unionsfraktion und die AfD.

Hier könnt ihr den Abschlussbericht einsehen. Und hier seht ihr die letzte Sitzung der Wahlrechtskommission im Video:

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