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Vereinte Nationen Alter Rat, neue Rolle

Andrea Schöne

Ab 2019 ist Deutschland wieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vertreten. Wozu genau dieses Gremium da ist, wo es hapert und welche Rolle Deutschland einnehmen könnte, hat sich Andrea für euch angeschaut.

Historisches Bild Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen bei ihrer Gründung 1945 © dpa/picture alliance

Der Sicherheitsrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Vereinten Nationen und in der internationalen Politik. An seine Beschlüsse müssen sich alle 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen halten – theoretisch. Ab 2019 hat Deutschland wieder einen Sitz in diesem Rat. Damit ist die Bundesrepublik zum sechsten Mal im Sicherheitsrat vertreten. Aber was hat es mit dem Gremium auf sich?

Wie kam es dazu?

Blicken wir zurück. Die Idee einer Art "Weltregierung" gibt es schon länger. Der damalige US-Präsident Woodrow Wilson griff sie nach dem Ersten Weltkrieg auf und wollte damit Katastrophen wie diesen Krieg in Zukunft vermeiden. So wurde 1920 der Völkerbund geboren. Doch an seinem Daseinszweck – nämlich dem dauerhaften Frieden – ist er mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges grandios gescheitert. Am 24. Oktober 1945 unternahmen die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich) und China deshalb einen neuen Versuch. Sie unterzeichneten die Charta der Vereinten Nationen und gründeten damit sozusagen einen Völkerbund 2.0. Eins seiner Gremien ist bis heute der Sicherheitsrat. Und darin soll Deutschland bald eine wichtige Rolle spielen.

4+10 = Sicherheitsrat

Am 17. Januar 1946 trafen sich zum ersten Mal die zunächst insgesamt zehn Mitglieder des Sicherheitsrats in London, danach nur noch im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York. Die Ratsmitglieder bestanden aus den vier Siegermächten und China als ständigen Mitgliedern. Sechs nichtständige Mitglieder sollten alle zwei Jahre wechseln. 1965 wuchs die Anzahl der nichtständigen Mitglieder auf zehn an.

Vetomächte und fliegender Wechsel

Die fünf ständigen Mitglieder haben das Sonderrecht, mit einem Veto Beschlüsse des Sicherheitsrats zu verhindern. Die nichtständigen Mitglieder wechseln nach wie vor alle zwei Jahre und sollen in ihrer Zusammensetzung alle geografischen Kulturräume abbilden. Deshalb kommen drei dieser nichtständigen Mitglieder immer aus Afrika, jeweils zwei aus Asien, Lateinamerika und Westeuropa und ein Mitglied aus Osteuropa.

Die kleine und die große Keule

Laut Artikel 24 der UN-Charta hat der Sicherheitsrat "die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit". Das heißt, der Rat wird dann aktiv, wenn Bedrohungen der internationalen Sicherheit, ein Friedensbruch oder eine Angriffshandlung vorliegen. Doch was kann er ein einem solchen Fall tun?

Der Sicherheitsrat kann zum einen als Vermittler arbeiten, er kann eigene Untersuchungen vor Ort anstellen oder den Konfliktparteien Bedingungen diktieren, mit denen der Konflikt gelöst werden kann. Dazu können die Ratsmitglieder beispielsweise ein Waffenstillstandsabkommen ausarbeiten oder Sanktionen verhängen. Nordkorea beispielsweise macht immer wieder durch sein Atom- und Raketenprogramm von sich reden. Der Sicherheitsrat versucht in diesem Fall, den nordkoreanischen Machthaber durch Handelsbeschränkungen von seinen Plänen abzubringen. So ist unter anderem die Einfuhr von Mineralölerzeugnissen nach Nordkorea stark limitiert.

Wenn es hart auf hart kommt und die kleine Keule nichts mehr bringt, kann der Rat auch zu härteren Mitteln greifen und militärische Eingriffe mit Bodentruppen oder Luftschlägen wie in Libyen 2011 gegen das Gaddafi-Regime genehmigen.

Veto-Recht als Knackpunkt

Bis heute spiegelt der Sicherheitsrat mit seinen fünf ständigen Mitgliedern die Mächteverhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Das ist für die heutige Weltordnung nicht mehr zeitgemäß, deswegen werden auch regelmäßig Forderungen laut, die Europäische Union mit einem ständigen Sitz zu bedenken.

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Vetorecht der ständigen Mitglieder, das zahlreiche Resolutionen bereits verhindert hat und somit den Sicherheitsrat handlungsunfähig machen kann. Im Syrienkrieg hat Russland beispielsweise schon zwölf Mal ein Veto eingesetzt, um den syrischen Präsidenten Assad zu schützen.

Erfolg und Versagen

Alle Beschlüsse, auch Resolutionen genannt, müssen von allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen eingehalten werden. Es gab auch schon zahlreiche erfolgreiche Resolutionen, die tatsächlich Konflikte aus der Welt schafften. Ein Beispiel dafür ist die Resolution 1181 im Jahr 1998, die zu einer Friedensmission in Sierra Leone (Westafrika) führte, um den Bürgerkrieg dort zu beenden. Schlagzeilen macht der Sicherheitsrat aber immer besonders, wenn er versagt. So konnten Blauhelmsoldaten – also UN-eigene Friedenstruppen, die nur der Sicherheitsrat in Marsch setzen kann – 1994 weder den Völkermord an 800.000 Tutsi in Ruanda (Ostafrika) verhindern noch 1995 das Massaker von Srebrenica im Bosnien-Krieg.

Der Libyen-Makel

Fünf Mal war die Bundesrepublik schon im Sicherheitsrat vertreten, die DDR ein Mal. Zuletzt machte Deutschland in den Jahren 2011 und 2012 als nichtständiges Mitglied Schlagzeilen: Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung zu Luftschlägen der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Libyen – an der Seite Chinas und Russlands. Davon waren unsere engsten Verbündeten wenig begeistert. Welche Akzente wird Deutschland diesmal setzen?

Ständiger Sitz für die EU?

Zum einen wären da Reformbestrebungen, die darauf abzielen, den Sicherheitsrat an die aktuellen globalen Machtverhältnisse anzupassen. Doch wie könnte ein "neuer" Sicherheitsrat aussehen? Noch vor einigen Jahren waren Länder wie Brasilien, Indien, Japan – und eben auch Deutschland – bestrebt, sich einen ständigen Sitz im Rat zu sichern. Davon ist nun kaum noch die Rede, stattdessen kündigte Außenminister Heiko Maas (SPD) an, die zweijährige Mitgliedschaft im wichtigsten Gremium der UN auch dafür zu nutzen, für einen ständigen europäischen Sitz einzutreten. Während die EU bislang immerhin durch zwei Veto-Mächte vertreten wurde, nämlich durch Frankreich und Großbritannien, halbiert sich dieser Einfluss nach dem Brexit quasi. Zunächst steht allerdings im Vordergrund, eine europäische Position zu erarbeiten und gemeinsam mit dem einzigen verbleibenden ständigen Mitglied der EU, Frankreich, zu vertreten.

Klima und Krisen

Weitere Schwerpunkte der Bundesrepublik im Sicherheitsrat sollen in den kommenden beiden Jahren Krisenprävention, der Kampf gegen den Klimawandel und der Einsatz für Menschenrechte sein. Auch die Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung steht auf dem Programm. Und einen Schwerpunkt seines europäischen Vorgängers im Sicherheitsrat, Schweden, will Deutschland fortsetzen: eine Außenpolitik unter feministischen Aspekten.

Andrea Schöne

mitmischen-Autorin

Andrea Schöne

studiert Politikwissenschaft, Soziologie und Geschichte

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