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Schule Geld für Computer & Co.

Computer, Tablets und WLAN in die Schulen? Kommen bald, und zwar für fünf Milliarden Euro. Dafür wird nun gleich mal das Grundgesetz geändert. Wir erklären warum, wie das funktioniert und wer dabei alles mitmischt.

Digitalpakt: Tablets, WLAN und digitale Tafeln können kommen © dpa/picture alliance

Schulen werden digital

Der Digitalpakt kommt. Schüler und Lehrer an Deutschlands rund 40.000 Schulen können auf neuere Computer, besseres Internet und digitale Lehrmethoden hoffen. Fünf Milliarden Euro fließen also bald von Berlin aus in die Schulen im ganzen Land.

Der Weg zu diesem Beschluss war lang und steinig. Um ihn herbeizuführen, reichte nicht einfach die Mehrheit von Union und SPD im Bundestag. Denn um die Schulen ins Digitalzeitalter zu schicken, ändert Deutschland gleich mal das Grundgesetz. Und dabei hat auch der Bundesrat ein Wörtchen mitzureden. Wir erklären, wie das funktioniert.

Bildung ist Ländersache

Wenn es um Bildung geht, heißt es oft, die sei "Ländersache". Was aber bedeutet das genau? Nun, es bedeutet, dass zum Beispiel Lehrpläne und Lerninhalte nicht in Berlin festgelegt werden, sondern von den zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer. Aber es bedeutet eben auch, dass die Länder die Lehrer und die Schulen und die Technik darin selber bezahlen müssen, und nicht der Bund. So steht im Grundgesetz, in der sogenannten Finanzverfassung.

Beim Digitalpakt war nun genau das ein Problem: Berlin wollte gern Geld in die Schulen stecken, durfte aber nicht. Denn manche Länder befürchteten, dass der Bund nicht nur Geld geben, sondern auch mehr mitbestimmen will. Deshalb hielten sie im Bundesrat, in dem die Länder am Tisch sitzen, dagegen.

Bundesrat dagegen

Was hat der Bundesrat mit der ganzen Sache zu tun? Bei bestimmten Gesetzen muss nicht nur der Bundestag mehrheitlich zustimmen, sondern auch der Bundesrat, der die Interessen der Länder vertritt. Bei einer Änderung des Grundgesetzes sind die Hürden besonders hoch. Hier müssen zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates dafür sein, sonst wird das nichts. Beim Digitalpakt war sich der Bundestag schon weitgehend einig über die entsprechende Änderung des Grundgesetzes, im Bundesrat waren aber einige Bundesländer nicht einverstanden. Was nun?

Der Vermittlungsausschuss

Um in solchen Fällen nicht den totalen politischen Stillstand herbeizuführen, muss ein Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat her. Um den zu erreichen, gibt es den sogenannten Vermittlungsausschuss. Das ist ein gemeinsamer Ausschuss aus 16 Mitgliedern des Bundestages und aus 16 Abgesandten der einzelnen Länder. Die müssen nun versuchen, eine Einigung zu finden und den Gesetzentwurf aus dem Bundestag so zu verändern, dass auch die Länder damit zufrieden sind.

Kompromiss 1: Weniger Kontrolle

Ein Hauptstreitpunkt beim aktuellen Fall, also beim Digitalpakt für die Schulen, war die Frage der Kontrolle. Wer Geld gibt, will natürlich wissen, was damit passiert. Und wenn der Bund Geld in die Digitalisierung der Schulen steckt, will er natürlich sichergehen, dass damit nicht neue Basketbälle gekauft werden, denn die sind nun mal sehr analog. Die Länder hatten nun aber die Befürchtung, dass ihnen der Bund bei der Verwendung der Gelder zu viele Vorschriften macht. Der ausgehandelte Kompromiss legt nun fest, dass der Bund bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur schwächere Kontrollrechte hat als in anderen Bereichen.

Kompromiss 2: Nicht halbe-halbe

Außerdem rückt der Bund von seiner früheren Forderung ab, bei Bundeszuschüssen den Ländern ergänzende Zahlungen in gleicher Höhe vorzuschreiben. Das hätte bedeutet: Wenn der Bund einem Land Geld für 1.000 Computer spendiert, muss das Land selbst auch noch mal 1.000 Computer kaufen. Stattdessen soll nun die Finanzierung zwischen Bund und Ländern für jedes Projekt individuell festgelegt werden.

Kompromiss 3: Geld für die Wartung

Der Bund kann dem Kompromiss zufolge Finanzhilfen auch für Personal in den Schulen zur Verfügung stellen – wenn es um besondere, befristete Ausgaben geht, etwa den Einsatz von Systemadministratoren. Wie die Geräte nach der digitalen Aufrüstung langfristig gewartet werden sollen, war einer der zentralen Streitpunkte beim Digitalpakt.

Wie es weitergeht

Nachdem der Vermittlungsausschuss nun die besagten Nachbesserungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung veranlasst hatte, stimmten die Abgeordneten im Bundestag am 21. Februar mit großer Mehrheit der Grundgesetzänderung zu, nur die AfD war dagegen. Im Bundesrat wird voraussichtlich am 15. März abgestimmt. Die Zustimmung gilt aber als sicher, da die Länder ihre wichtigsten Forderungen durchsetzen konnten.

Die Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses könnt ihr euch hier nochmal im Video anschauen.

(DBT/ah)

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