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Gesetzentwurf Mehr Hilfe für Familien bei der Adoption

Die Vermittlungsstellen sollen in Zukunft Familien länger begleiten – und sie dazu ermutigen, offen mit dem Thema Adoption umzugehen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor.

Mutter und Tochter umarmen sich.

Für jeden Menschen ist es wichtig zu wissen, wo er herkommt. © shutterstock.com/Focus and Blur

In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland etwa 45.000 Kinder und Jugendliche adoptiert. Wenn eine Familie ein Kind adoptiert, verändert sich das Leben für alle Beteiligten. Sie müssen sich kennenlernen, sich aufeinander einstellen, zueinander finden. Und die Eltern müssen wichtige Entscheidungen treffen: Wie offen spreche ich mit dem Kind über die Adoption? Wann ist dafür der richtige Zeitpunkt? Möchten wir Kontakt zu den leiblichen Eltern?

Das sind keine leichten Entscheidungen. Deshalb werden die Familien von Adoptionsstellen unterstützt. Die Bundesregierung möchte diese Unterstützung weiter ausbauen. In der letzten Legislaturperiode haben Experten sich intensiv mit dem Thema Adoption befasst, nun sollen die Forschungsergebnisse zu einer konkreten Verbesserung führen. Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption“ wurde am 29. Januar erstmals im Bundestag beraten.

Familien dauerhaft begleiten

„Stabile Strukturen in der Adoptionsvermittlung“ sollen durch den Gesetzentwurf geschaffen werden. Für den ganzen Adoptionsprozess sind in der Regel die Jugendämter der Bundesländer zuständig. Für jedes Bundesland gibt es wiederum eine zentrale Adoptionsstelle, die die Ämter koordiniert und berät.

In Zukunft sollen Adoptivfamilien umfassender begleitet werden als bisher – vor, während und nach der Adoption. Damit sie für jede Phase des Prozesses einen Ansprechpartner haben, mit dem sie Fragen und Probleme gemeinsam klären können.

Adoptionen aus dem Ausland

Bisher werden Familien, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren, nicht zwingend von einer Adoptionsvermittlungsstelle in Deutschland beraten. Das soll sich ändern. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen verboten werden. So will man verhindern, dass Adoptiveltern nicht gut genug auf die Adoption vorbereitet sind und vielleicht falsche Erwartungen haben, was natürlich im Endeffekt weder für sie noch für das Kind gut wäre.

Ein offener Umgang mit dem Thema Adoption

Ein weiterer wichtiger Punkt in dem Gesetzentwurf ist die Frage, wie offen Familien mit dem Thema Adoption umgehen. In der Vorlage heißt es: „Ein offener und selbstverständlicher Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptivfamilie schafft Vertrauen und stärkt die Familie.“ Deshalb sollen die Vermittlungsstellen angewiesen werden, von Anfang an mit allen Beteiligten darüber zu sprechen, ob und in welcher Form es Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und der Adoptivfamilie geben soll.

Wenn zwischen den biologischen Eltern und den Adoptiveltern direkter Kontakt besteht, spricht man von einer „offenen Adoption“. Viele Experten sind der Meinung, dass diese Variante wünschenswert ist, weil die Kinder so die Gelegenheit haben, möglichst viel über ihre Herkunft zu erfahren und sich damit auseinanderzusetzen.

Derzeit sind die meisten Adoptionen in Deutschland „Inkognito-Adoptionen“. Das heißt, die leiblichen Eltern haben kein Recht darauf, Kontakt zum Kind aufzunehmen oder irgendetwas über seinen Verbleib zu erfahren. Die Adoptivfamilien dürfen entscheiden, ob sie das möchten oder nicht. In Zukunft soll es so einen Rechtsanspruch auf Information über das Kind geben, wobei die Adoptivfamilie aber nach wie vor nur freiwillige Angaben macht, die die Vermittlungsstelle dann weiterreicht.

Der Gesetzentwurf wird nun im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter besprochen.

Hier könnt ihr euch die Redebeiträge der ersten Lesung anschauen:

(DBT/jk)

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