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Familie Mehr Unterstützung für Adoptiveltern

Nikolas Neuhöfer

Die Bundesregierung möchte Adoptiveltern besser begleiten lassen. Außerdem sollen sie früh mit dem Nachwuchs über die besondere Situation sprechen und Kontakt zu den leiblichen Eltern zu halten.

Mutter umarmt ihre beiden Kinder.

Leibliche Kinder oder adoptiert? Experten raten, dass Adoptiveltern das Thema früh ansprechen sollten. © shutterstock.com/Alena Ozerova

Adoption in Deutschland: der aktuelle Stand

Rund 45.000 Kinder und Jugendliche wurden in den letzten zehn Jahren in Deutschland adoptiert. Aber die Zahlen gehen zurück. Vor allem Adoptionen aus dem Ausland werden seltener. Über die Hälfte der Adoptionen sind ohnehin sogenannte Stiefkind-Adoptionen, bei denen der neue Partner eines Elternteils dessen leibliches Kind adoptiert.

Die letzte große Gesetzesreform zum Thema Adoption liegt schon 44 Jahre zurück. Seitdem hat die Forschung viel Neues herausgefunden. Deshalb steht jetzt eine Überarbeitung des Adoptionsrechts an. Am 29. Januar wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption“ im Bundestag debattiert. Am 2. März besprach der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Vorschlag in einer Exeprten-Anhörung.

Wer darf überhaupt adoptieren?

Um ein Kind zu adoptieren, muss man in Deutschland mindestens 25 Jahre alt sein – für die Adoption eines Stiefkindes 21 Jahre. Die adoptierenden Paare sollten eine stabile Partnerschaft und ein gesichertes Einkommen haben, um gut für das Kind sorgen zu können.

Wenn ein Paar ein Kind adoptieren möchte, wendet es sich an eine Adoptionsvermittlungsstelle, die die adoptierenden Eltern auf die Adoption vorbereitet und ihre Eignung prüft. Diese Vermittlungsstellen entscheiden letztlich auch, welches Kind in welche Familie kommt und begleiten den ganzen Adoptionsprozess. Sie spielen in dem Gesetzentwurf eine wichtige Rolle.

Was soll sich ändern?

Damit eine Adoption gelingt, Kind und Familien also wirklich zusammenwachsen, ist es wichtig, dass die Adoptiveltern gut vorbereitet sind und dass sie durchgehend von Experten begleitet werden. Deshalb sieht der Gesetzentwurf einen Rechtsanspruch vor, dass eine Beratung vorab verpflichtend ist. Auf Begleitung auch nach der Adoption soll es in Zukunft ebenfalls einen Rechtsanspruch geben. Auch im Falle von Auslandadoptionen soll die Familie immer von einer deutschen Vermittlungsstelle begleitet werden – das ist aktuell noch nicht der Fall.

Ein wichtiges Thema bei Adoptionen ist, wann und wie die Eltern mit ihren Kindern über die Adoption sprechen. Die Adoptionsforscher haben festgestellt, dass das möglichst früh geschehen sollte. Deshalb sollen die Vermittlungsstellen dazu angehalten werden, die Familien dabei zu unterstützen.

Sie sollen auch darauf hinwirken, dass die Adoptivfamilie wenn möglich Kontakt zu den leiblichen Eltern hält. Auch das ist laut Forschungsergebnissen wichtig für alle Beteiligten und insbesondere für das Kind. Aktuell haben die leiblichen Eltern kein Recht darauf, Informationen über ihr Kind zu bekommen, die Adoptivfamilie entscheidet, ob sie das möchtet. Auch das soll sich ändern. Über die Vermittlungsstelle sollen Informationen weitergegeben werden, wenn die leiblichen Eltern darum bitten.

Was sagen die Fraktionen?

Im Bundestag herrschte größtenteils Zustimmung, dass diese Reform dringend nötig sei. Allerdings hatten viele Oppositionsfraktionen im Detail auch Kritikpunkte.

Eine ablehnende Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf nahm die AfD ein, die ihn als „mangelhaft“ bezeichnete und die Bundesregierung aufforderte, ihn grundlegend zu überarbeiten. Sie kritisierte, die Anforderungen an potentielle Adoptiveltern seien im europäischen Vergleich viel zu hoch, dabei seien Adoptionen eine „Alternative zur Abtreibung“.

Die FDP merkte zwar kritisch an, dass die Reform reichlich spät käme. Aber sie unterstützt insbesondere das geplante Verbot von unbegleiteten Adoptionen aus dem Ausland. Auch sprach sie sich sehr positiv über den angestrebten offenen Umgang mit dem Thema aus.

Die Linke lobte, dass das Kind je nach Entwicklungsstand früher und umfassender informiert und beteiligt werden soll. Auch die intensivere Begleitung von Adoptivfamilien begrüßte die Fraktion. Allerdings kritisierte sie, die finanziellen Mittel reichten nur für 70 neue Vollzeit-Kräfte in den Vermittlungsstellen aus, das sei nicht genug.

Die Grünen lobten vor allem die stärkere Förderung des Kontakts zur Herkunftsfamilie, weshalb sie als Ergänzung ein Recht auf Wissen um die eigene Herkunft forderten.

Grünen, Linke und FDP forderten außerdem eine Änderung des Abstammungsrechts. Damit soll erreicht werden, dass die Stiefkindadoption für lesbische Paare erleichtert wird.

Die beiden Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU stehen hinter dem Gesetzentwurf. Die SPD hat bereits verkündet, dass sie das Abstammungsrecht ändern und somit gleiche Rechte für lesbische Paare gewährleisten wolle.

Hier könnt ihr euch die Debatte im Plenum und auch die Anhörung im Familien-Ausschuss anschauen:

Zur Person

Mitmischen-Autor

Nikolas Neuhöfer

ist 18 Jahre alt und kommt aus Duisburg. In seiner Freizeit engagiert er sich politisch, trifft sich mit Freundinnen und Freunden und liest gerne. Außerdem ist er an seiner Schule als Schülersprecher aktiv und mag es zu reisen. Nikloas redet so viel, dass er selbst im Schlaf nicht damit aufhören kann.

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