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Abmahnungen Schutz vor geldgierigen Anwälten

Manche Anwaltskanzleien kassieren ordentlich ab – indem sie massenhaft Abmahnungen an die Betreiber von Internetseiten rausschicken. Dagegen will die Regierung vorgehen. Die FDP hatte allerdings ein paar kritische Nachfragen.

Junge Frau arbeitet am Laptop

Wer einen eigenen Online-Kanal hat, muss aufpassen, dass er alle Regeln beachtet – sonst könnten Abmahnungen drohen. © shutterstock.com/JKstock

Wer eine Internetseite betreibt, muss bestimmte Regeln beachten. Zum Beispiel muss er im Impressum angeben, wer für die Seite verantwortlich ist und wie man denjenigen erreichen kann. Er muss in den Datenschutzerklärungen offenlegen, wie er mit Informationen umgeht, die er von den Besuchern der Seite sammelt. Und so weiter.

Das dient der Transparenz und dem Schutz. Das Problem ist: Je mehr Regeln es gibt, desto mehr muss man auch beachten. Wenn nun beispielsweise eine Studentin einen kleinen Reiseblog hat und sich nicht im Detail mit allen Regelungen auskennt, kann es leicht passieren, dass sie etwas vergisst. Wenn sie Pech hat, bekommt sie eine Abmahnung und muss für ihr Versäumnis teuer bezahlen.

Was ist „Abmahnmissbrauch“?

Eine Abmahnung kann zum Beispiel ein Besucher der Seite veranlassen, wenn eine bestimmte Information dort nicht auffindbar ist. Oder ein Wettbewerber, also ein Konkurrent, in unserem Fall zum Beispiel ein anderer Blogger. Das wäre alles nachvollziehbar. Schließlich könnte sich etwa dieser andere Blogger benachteiligt fühlen, wenn er alles korrekt angibt, jemand anderes das aber nicht tut.

Es gibt aber seit Jahren Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, im großen Stil Abmahnungen rauszuschicken, um damit ihr Geld zu verdienen. Dagegen will die Bundesregierung vorgehen. Sie sieht in der Geschäftemacherei einen Missbrauch der Regelung und möchte diesen eindämmen. So steht es in einem Gesetzentwurf, den die Regierung im Mai veröffentlicht hat.

Was will die Bundesregierung tun?

Die Regierung will missbräuchliche Abmahnungen verhindern – ohne dabei denjenigen im Weg zu stehen, die ein berechtigtes Anliegen haben, jemanden abzumahnen. Wer so ein Anliegen hat, soll seine Gründe in Zukunft besser belegen müssen. Außerdem sollen die Gebühren niedriger werden, die der Abgemahnte an den Anwalt zahlen muss. So würde sich das Geschäft für die Kanzleien nicht mehr lohnen.

Allerdings will die Regierung Ausnahmen machen. Und zwar dann, wenn Online-Händler abgemahnt werden. Laut Regierung werden Online-Händler hauptsächlich von Mitbewerbern abgemahnt, die sich selbst im Nachteil sehen, weil ihre Konkurrenz sich nicht an alle Regeln hält.

Die Kleine Anfrage der FDP

Diese Annahme der Bundesregierung zweifelte die FDP an. Deshalb stellte sie eine Kleine Anfrage. Woher die Informationen für die These stammen, ob es Daten gibt, die das belegen können – das wollte die FDP von der Regierung wissen.

In ihrer Antwort gab die Regierung zu, keine genauen Zahlen zu kennen. Man wisse aber auch aus Berichten von bestimmten Verbänden, dass die meisten Abmahnungen im Online-Handel von Mitbewerbern stammen.

(DBT/jk)

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