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Bürgerprotest Streit um Welt-Vertrag

Bürger können sich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag wenden – und zwar in Form einer Petition. Wenn es genügend Unterstützer gibt, muss sich der Bundestag damit befassen. Wie neulich erst.

Auf einer Konferenz stimmten kürzlich 152 Nationen für eine Art Welt-Abkommen zur Migration - eine umstrittene Entscheidung. © picture alliance/Michael Kappeler/dpa

108.000 gegen den Migrationspakt

November 2018: Die Vereinten Nationen (UN) wollen ein Abkommen zur Migration beschließen. Dieses heißt Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (kurz: globaler Migrationspakt) und sieht eine bessere Regulation der Migration vor. So sagen es die Befürworter.

Die Gegner befürchten, dass dadurch mehr Flüchtlinge in andere Länder kommen werden. Um letztere zu beschwichtigen, heißt es von Seiten der Uno: Das Abkommen ist rechtlich nicht bindend.

Ein Mann namens Ludwig Englmeier glaubt dies nicht. Er reicht im November eine Petition ein. Er fordert, die Bundesregierung solle dem Pakt nicht beitreten. Da die Petition viele Unterstützer hatte, befasste sich am 14. Januar der Petitionsausschuss damit.

Was ist eine Petition?

Was ist das überhaupt, eine Petition? Nun, eine Petition ist ein Instrument der direkten Demokratie und sie ist ein verfassungsmäßig verbrieftes Grundrecht. Einfacher ausgedrückt: Jeder Bürger hat das Recht, sich mit einer Beschwerde oder einem Verbesserungsvorschlag an den Bundestag zu wenden. Manchmal sind solche Petitionen sehr skurril, manchmal sinnvoll. Manchmal haben sie sehr wenige Unterstützer, manchmal sehr viele.

Hat eine Petition sehr viele Fans, also eine große Anzahl von Menschen, mindestens 50.000, die das entsprechende Anliegen mitträgt, muss sich der Bundestag damit befassen. Beim Protest gegen den Migrationspakt war das der Fall: Knapp 108.000 Menschen wollten von diesem Pakt ebenfalls nichts wissen, denn "es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten", wie es in der Petition heißt. Auch die AfD hatte dazu aufgerufen, die Petition zu unterstützen.

Petent: Nur Kosten, kein Nutzen

Vor den Abgeordneten sagte der Petent (also der Verfasser der Petition), der UN-Migrationspakt binde die unterzeichnenden Staaten zwar nicht rechtlich, "aber politisch". Es werde erwartet, ihn umzusetzen. Englmeier kritisierte, dass in dem Pakt die Rede davon sei, dass Migration eine "Quelle des Wohlstandes" wäre. Für Deutschland entstünden aber Kosten in Höhe von fast einer Billion Euro innerhalb der nächsten 50 Jahre für den Lebensunterhalt der zugewanderten Migranten, sagte er und bezweifelte auch, dass die geregelte Migration ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sein könne.

Staatssekretär: Wir verpflichten uns zu nichts

Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD), entgegnete bei der Anhörung, dass der Pakt sehr wohl im Interesse der Bundesrepublik Deutschland sei. "Der wesentliche Gewinn des Paktes liegt darin, dass sich die ganze Staatengemeinschaft umfänglich mit dem schwierigen und wichtigen Thema Migration auseinandergesetzt hat", sagte er. Der Pakt schaffe die Grundlage für eine zunehmende internationale Kooperation im Bereich der Migration – auch was die Grenzsicherung und den Datenaustausch angehe.

"Deutschland verpflichtet sich zu nichts, wozu es nicht ohnehin schon verpflichtet ist", betonte Annen. Ziel des Paktes sei eine Vereinbarung für die sichere, geregelte Migration. Migration sei schließlich eine Tatsache, die man nicht einfach ausblenden könne, meinte der Staatssekretär im Auswärtigen Amt. Und um mit Tatsachen umzugehen, brauche es Regeln.

Online-Diskussion entgleist

Der Rechtsanwalt des Petenten, Ulrich Vosgerau, hatte nun aber die Befürchtung, dass der Migrationspakt, obwohl sowieso rechtlich nicht bindend, zu einer Art "Völkergewohnheitsrecht" werden könnte. Anscheinend ging das auch vielen Kommentatoren so, die auf der Petitions-Online-Plattform des Bundestages über Englmeiers Vorstoß diskutierten. Da die Diskussion entgleiste, musste der Bundestag das Forum schließen, weil er sich nicht mehr in der Lage sah, eine "sachgerechte Moderation" zu bewältigen.

(DBT/ah)

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