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Serie: Wahlschnipsel (1) Geburtstag am 26. September

Darf bei der Bundestagswahl abstimmen, wer genau am Wahltag 18 wird? Wie wählen eigentlich Menschen, die zu dieser Zeit im Krankenhaus, im Gefängnis oder gar im All sind? Und was ist noch mal die Sonntagsfrage? mitmischen antwortet auf naheliegende und kuriose Fragen rund um die Wahl. Heute Teil 1.

Die Grafik zeigt eine Wahlurne in die viele Wahlzettel fliegen, in der Ecke oben rechts das Signet mit dem Text 'Wahl '21'

Unsere Wahlschnipsel sorgen für Schlaumeier-Wissen. © DBT/Grafik: Ronny Pietsch

Darf wählen, wer genau am Wahltag 18 Jahre alt wird?

Ja, wer dieses Jahr am 26. September seinen 18. Geburtstag hat, darf wählen gehen. Er oder sie darf natürlich auch schon bereits zuvor Briefwahlunterlagen beantragen und per Briefwahl wählen. Wichtig ist, dass man am Wahltag 18 Jahre alt ist.

Die Grundlage dafür steht im Bundeswahlgesetz. In Paragraf 12 heißt es: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen […], die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.“ Außerdem muss man seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Auch Deutsche, die vorübergehend im Ausland leben, etwa aus beruflichen Gründen, können in der Regel wählen.

Also: Vor lauter Feiern der Volljährigkeit nicht vergessen, wählen zu gehen, die Wahllokale schließen um 18 Uhr!

Politikerinnen und Politiker, die in der Nacht vom 26. September auf den 27. September erfahren, dass sie es ins Parlament geschafft haben, freuen sich, klar. Wie viele Jahre arbeiten sie im Schnitt im Bundestag?

Einmal in den Bundestag gewählt dauert ein durchschnittliches Bundestagsmandat zehn Jahre. Nachgerechnet wurde das einmal am Ende der 18. Legislaturperiode, die 2017 endete. Nachzulesen sind diese Zahlen in Dokumenten des Parlamentsarchivs und in der Abgeordneten-Datenbank des Deutschen Bundestages.

Dabei waren Mitglieder der Unionsfraktion sogar überdurchschnittlich lange mit von der Partie: Zum Ende der 18. Legislaturperiode gehörten CDU-ler und CSU-ler bereits seit durchschnittlich 10,37 Jahren dem Bundestag an. Das sind zehn Jahre und fast viereinhalb Monate.

Es gibt aktuell auch Abgeordnete, die schon seit über 30 Jahren im Bundestag sitzen: Ulla Schmidt von der SPD-Fraktion sowie Peter Ramsauer von der CDU/CSU-Fraktion sind zum Beispiel seit der 12. Legislaturperiode 1990 und damit seit 8 Legislaturperioden dabei.

Und wie verhält es sich mit Parlaments-Neulingen? Von den aktuell 709 Abgeordneten sitzen 37 Prozent zum ersten Mal im Bundestag. Das sind 262 Abgeordnete. Die Quote der Neulinge stieg mit Unterbrechungen seit 1998 an – damals waren nur 24,8 Prozent der Abgeordneten zum ersten Mal Volksvertreter.

(loh)

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