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Diskussion um Gesetz Effektiver gegen Hate Speech vorgehen

Laura Heyer

Um Hasskriminalität im Internet besser nachzuverfolgen und Social-Media-Plattformen wie Facebook mehr in die Verantwortung zu nehmen, führte die Bundesregierung 2017 das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein. Jetzt soll es überarbeitet werden.

Hatespeech: Ein Mädchen schaut schockiert auf ihr Smartphone

Was sie da wohl schockiert? Gegen Hasskriminalität im Netz wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geschaffen. © shutterstock.com/Antonio Guillem

Beleidigungen, Drohungen oder sogar Aufrufe zu Gewalttaten: Hass und Hetze auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Twitter oder Facebook haben in den letzten Jahren zugenommen. Dagegen wollte die große Koalition etwas unternehmen – 2017 beschloss der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG).

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt wird, soll helfen, Hasskriminalität im Netz zu bekämpfen. Dazu werden Anbieter wie Facebook verpflichtet, rechtswidrige Inhalte schnell zu finden und zu löschen. Tun sie dies nicht, müssen sie hohe Strafen zahlen. Außerdem sollen sie öffentlich berichten, wie viele rechtswidrige Inhalte und Beschwerden es auf ihren Plattformen gibt.

Nun will die Bundesregierung das drei Jahre alte Gesetz überarbeiten. Daher haben die Abgeordneten des Bundestags am 6. Mai über einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ beraten.

Drei grundlegende Neuerungen

Zu Beginn der Aussprache stellte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht (SPD), die drei Aspekte vor, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessern soll. Denn aus ihrer Sicht sind Hass und Hetze eine Gefahr für die Demokratie, daher müsse man dagegen vorgehen.

Die Novellierung, also die Überarbeitung des aktuellen Gesetzes, soll die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege verbessern. Für die User soll klar erkennbar sein, an wen sie sich mit ihrer Beschwerde wenden müssen. Außerdem sollen künftig sogenannte Gegenvorstellungsverfahren möglich sein: Wer das Gefühl hat, sein Post wurde zu Unrecht gelöscht, soll erfragen können, warum Facebook und Co. so entschieden haben, und dagegen vorgehen können. Schließlich soll es leichter werden, gerichtlich gegen Verursacher von Hate Speech vorzugehen.

AfD will das Gesetz abschaffen

Statt einer Überarbeitung des Gesetzes fordert die Fraktion der AfD „die Aufhebung statt Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ und reichte dazu einen eigenen Gesetzentwurf ein. Der Abgeordnete Stephan Brandner sagte in der Aussprache, der Entwurf der Bundesregierung sei „nichts anderes als ein Netzwerkzersetzungsgesetz“. Die Pläne der anderen Fraktionen schränkten aus seiner Sicht den freien Meinungsaustausch im Netz ein, statt Menschen vor Hate Speech zu schützen.

Opposition insgesamt kritisch

Die anderen Fraktionen der Opposition teilen zwar den grundlegenden Ansatz des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, User vor Hate Speech zu schützen. Jedoch sehen sie den neuen Gesetzentwurf kritisch. So sprach Tabea Rößner von Bündnis 90/Die Grünen von einem „Schnellschuss“, den die Regierung aufgrund der anstehenden Bundestagswahl im Jahr 2021 machen wolle.

Ihr Kollege Niema Movassat von der Linken kritisierte, dass der Gesetzentwurf nicht mit dem EU-Recht übereinstimme. Zudem wies er darauf hin, dass Hasskriminalität im Netz häufig aus dem rechten Spektrum komme und das Gesetz nicht der richtige Ansatz sei, um das zu verhindern.

Roman Müller-Böhm von der FDP kritisierte, dass es in der aktuellen Krise wichtigere Themen zu beraten gebe als eine Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Aus seiner Sicht ist das Gesetz zudem verfassungswidrig, weil es private Unternehmen über die Zulässigkeit von Posts entscheiden lasse.

Besser als nichts

Die Kritik am Gesetzentwurf konterte die Union so: AfD und FDP hätten außer Kritik keine besseren Lösungen zu bieten, sagte Alexander Hoffmann von der CDU/CSU-Fraktion. Die Wirkung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sei zudem in den letzten Jahren deutlich zu erkennen gewesen.

Sein Kollege Jens Zimmermann von der SPD gab zu bedenken, dass das Gesetz ein Schritt in einem ganz „neuen Feld“ gewesen sei und man es nun kontinuierlich verbessern müsse.

Hier seht ihr die Debatte im Video:

Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache zur Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Mehr über die Arbeit der Ausschüsse erfahrt ihr in unserem Erklärvideo:

Zur Person

mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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