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Steuergesetz Günstiges Schnitzel gegen Corona?

Laura Heyer

Um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmer und Arbeitnehmer möglichst klein zu halten, hat der Bundestag ein Steuer-Gesetz beschlossen. Ein Anfang, aber keine Lösung, sagen alle Fraktionen.

Kellnerin mit Mundschutz desinfiziert einen Restaurant-Tisch

Cafés und Restaurants haben zwar wieder geöffnet, wegen der Hygiene-Regeln verdienen sie aber immer noch weniger als sonst. © picture alliance/Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag in den letzten Monaten stark eingeschränkt. Besonders davon betroffen waren Besitzer von Cafés, Restaurants und Bars: Sie mussten für einige Wochen komplett schließen, konnten keine Gäste empfangen und so nur wenig Geld verdienen. Und auch jetzt müssen sie sich an strenge Hygiene- und Abstandsregelungen halten und können nicht so viele Gäste empfangen wie sonst. Ihre Miete, Strom und Steuern müssen sie aber trotzdem bezahlen.

Um der Gastronomie in den kommenden Monaten zu helfen, beschloss der Bundestag am 28. Mai deshalb ein Gesetz zur „Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ – kurz: Corona-Steuerhilfegesetz.

Alle Fraktionen waren sich einig: Die Gastronomie brauche Hilfe – aber das Corona-Steuerhilfegesetz könne nur der Anfang von neuen Regelungen in diesem besonderen Jahr sein. Doch vor allem die Opposition sieht auch viele Probleme in den neuen Regelungen. Daher stimmten die Fraktionen der Linken und Bündnis 90/Die Grünen nicht dafür oder dagegen, sondern enthielten sich.

Wie hilft das Corona-Steuerhilfegesetz?

Das Gesetz besagt, dass die Umsatzsteuer auf Speisen für ein Jahr von bisher 19 auf 7 Prozent gesenkt werden soll. Die Umsatzsteuer bedeutet, dass ein Unternehmen für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an das Finanzamt Steuern zahlen muss. Diese Steuer wird dann zum Beispiel auf das Essen im Restaurant aufgeschlagen – wir sehen sie auf der Rechnung meist als Mehrwertsteuer. Durch das neue Gesetz sollen die Preise in Restaurants sinken. Das soll mehr Menschen dazu bringen, in Cafés und Restaurants zu gehen und die Betriebe entlasten, weil sie weniger Steuern an das Finanzamt zahlen müssen.

Aber auch Privathaushalte werden mit dem Corona-Steuerhilfegesetz unterstützt: Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld werden nun von der Lohnsteuer befreit. Dadurch haben die Arbeitnehmer mehr Geld am Ende des Monats und die Unternehmen sollen motiviert werden, ihre Beschäftigten zu unterstützen. Bei Kurzarbeit wird die Arbeitszeit für eine gewisse Zeit verringert und weniger Lohn gezahlt, damit Unternehmen in Krisen Geld sparen können.

Gut, aber noch nicht perfekt

„Ich glaube, das ist nicht das beste Maßnahmenpaket, das wir für diesen Bereich gestrickt haben; aber es war so gewünscht. Wir machen es deswegen, zumindest befristet“, sagte Ingrid Arndt-Brauer von der SPD in der Aussprache im Bundestag. Dem stimmte auch ihr Kollege Fritz Güntzler von der CDU/CSU-Fraktion zu: Dies sei nur ein erster Schritt, um die Zukunft von Unternehmen zu sichern. Die Steuersenkung gilt nun vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021, allerdings nur auf Speisen und nicht auf Getränke.

Vergünstigung für Speisen, aber nicht für Getränke

Diese Regelung gehörte zu den größten Kritikpunkten der Opposition. Stefan Liebich von der Linken merkte an, dass direkte Hilfen im Sinne von Geldzahlungen viel sinnvoller seien als weniger Steuern – da die Unternehmen diese Art der Entlastung nicht sofort merkten.

Till Mansmann von der FDP kritisierte, dass zum Beispiel Cafés, die nur Getränke verkaufen, von den Verbesserungen gar nichts mitbekommen, da die Regelung nur für Speisen gilt. Zudem forderte seine Fraktion in einem eigenen Antrag, auch Privatpersonen zu entlasten, indem man zum Beispiel Anschaffungen für das Homeoffice steuerlich geltend machen kann.

Vier Anträge der Opposition abgelehnt

Auch der AfD gehen die Maßnahmen der Bundesregierung im Corona-Steuerhilfegesetz nicht weit genug. Sie brachte zwei eigene Anträge ein, die allerdings abgelehnt wurden. In dem einen Antrag forderte sie unter anderem die Aufhebung des Solidaritätszuschlages, in dem anderen Antrag eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent. Zur Erläuterung: Der Solidaritätszuschlag, der umgangssprachlich „Soli“ genannt wird, fällt zusätzlich zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer an. Er wurde 1991 eingeführt, unter anderem um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren.

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Steuererleichterungen auf andere Branchen auszudehnen, wurde ebenfalls abgelehnt.

Die ganze Debatte könnt ihr euch hier anschauen:

Zur Person

mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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