Zum Inhalt springen

Elterngeld-Reform Junge Eltern im Fokus

Viktoria Sochor

Mehr Teilzeit, flexibleres Elterngeld und Hilfe bei Frühgeburten – der Bundestag beschloss kürzlich eine Elterngeld-Reform. Im September soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Eltern mit schlafendem Baby

Beide betreuen das Kind, beide arbeiten: Mütter und Väter können ihre Elternzeit künftig noch flexibler gestalten. © shutterstock.com/Antonio Guillem

Gerade junge Eltern wünschten sich sowohl Zeit für die Familie als auch Zeit für den Beruf, sagt die Bundesregierung. Sie stellt deshalb diese jungen Eltern sowie auch Eltern von zu früh geborenen Babys (Frühchen) in den Fokus eines Gesetzentwurfes. Die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages stimmte vor Kurzem dafür: für den Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern, die 2007 eingeführt wurde. Es gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Die Zeit, in der Eltern dies machen und dabei eine (Teil-)Auszeit von ihrer Arbeit nehmen, heißt Elternzeit. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen und beträgt maximal 1800 Euro im Monat. Mehr Infos dazu finden sich hier.

Ministerin: Familien den Rücken stärken

Eltern sollen dabei unterstützt werden, Familienleben und Beruf „noch besser zu vereinbaren“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) im Parlament. Auch Eltern von zu früh geborenen Kindern sollen bessergestellt werden. Giffey betonte: „Wir machen das Elterngeld krisenfester und stärken damit unseren Familien den Rücken.“

Wer hat wie abgestimmt?

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten am Ende der Diskussion für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, die AfD-Fraktion stimmte dagegen während sich die anderen Oppositionsfraktionen von FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung enthielten.

Mehr „Frühchenmonate“

Was steht genau drin im Gesetzentwurf? Dieser sieht zusätzliche „Frühchenmonate“ vor. Eltern, deren Kind zu früh geboren wird, sollen auch länger Elterngeld bekommen. In der Regel dauert eine Schwangerschaft 38 bis 40 Wochen.

Eltern von Kindern, die mindestens acht Wochen zu früh geboren werden, sollen zwei Monate Elterngeld extra bekommen. Für zwölf Wochen zu früh geborene Kinder gebe es drei zusätzliche Elterngeldmonate. Kommt ein Kind sogar 16 Wochen zu früh, so seien vier zusätzliche Elterngeldmonate vorgesehen, wie die Familienministerin in ihrer Rede erklärte.

Mehr Teilzeit und weniger Bürokratie

Eltern können laut Gesetzentwurf nun auch mehr in Teilzeit arbeiten. So wird es zulässig sein, 32 Stunden statt wie bisher 30 Wochenstunden zu arbeiten.

Es soll zukünftig zudem die Ausnahme sein, dass Eltern Nachweise über ihre Arbeitsstunden einreichen müssen, wenn sie während des Elterngeldbezuges arbeiten. Das soll Eltern, deren Arbeitgeber und die Elterngeldstellen entlasten.

Weiterhin kann der Partnerschaftsbonus, der es ermöglicht, dass beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten, mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden. Beim Partnerschaftsbonus bekommen beide Eltern, die in Teilzeit arbeiten, vier zusätzliche Monate das sogenannte Elterngeld Plus bezahlt.

AfD: „Es wird bewusst gespart“

Kritik zur Elterngeld-Reform kam vor allem von der Opposition. Der AfD-Abgeordnete Johannes Huber bezeichnete den Gesetzentwurf als ein „mageres Herumdoktern“ an einem reformbedürftigen System.

Er begrüße zwar die Regelung zu Frühchen, insgesamt überzeuge der Entwurf jedoch nicht. Huber warf der Bundesregierung vor, dass diese „bewusst an den Eltern sparen will“. Er forderte stattdessen, die Bezugsdauer und das Elterngeld zu erhöhen.

CDU/CDU: Mehr Zeit und Flexibilität für Familien

Die Bundestagsabgeordnete Nadine Schön (CDU/CSU) betonte die Flexibilität des Elterngeldes. So gebe es „unglaublich viele Möglichkeiten, wie Paare die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder mit der Berufstätigkeit verbinden können“.

Insbesondere Frühchen bräuchten mehr Zeit, „um den gleichen Entwicklungsstand zu erreichen wie Kinder, die wie geplant zur Welt gekommen sind.“ Mit mehr Elterngeldmonaten hätten Eltern von Frühchen mehr Zeit für Unterstützung und Zuwendung.

FDP: „Monatelanges Warten“

Grigorios Aggelidis von der FDP-Fraktion kritisierte, dass weder Krankengeld, Insolvenzgeld oder Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt würden. Er kritisierte zudem, dass die digitalen Angebote des Elterngeldantrages die Bearbeitungszeit nicht verbesserten: „Viel zu lange, manchmal monatelang, müssen Familien auf ihr Geld warten.“

Linke: „Nur ein Reförmchen“

Die Abgeordnete der Linksfraktion Katrin Werner begrüßte den Entwurf und sah die Änderungen als „Schritte in die richtige Richtung“.

Insgesamt komme man aber mit dem Gesetzentwurf nicht schnell voran. Es sei „wieder nur ein Reförmchen“. Werner schlug vor, dass das Elterngeld auf mindestens 400 Euro angehoben und jährlich steigen sollte.

Grüne: „Kinder brauchen auch ihre Väter“

Die Abgeordnete Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich der Kritik der Linksfraktion an. Sie fasste einen Vorschlag ihrer Fraktion mit den Worten „ach, acht, acht“ zusammen: Sie forderte, dass es acht Monate Elterngeld für die Mutter, acht für den Vater sowie acht Monate zur gemeinsamen Verfügung geben solle.

„Kinder brauchen auch ihre Väter“, unterstrich Deligöz ihr Anliegen, mehr Anreize für Väter zu schaffen, damit sich diese mehr an der Erziehung beteiligen.

SPD: Den „Bedürfnissen anpassen“

Der SPD-Abgeordnete Stefan Schwartze befand, dass das Elterngeld eine Erfolgsgeschichte sei, weil es gelte, die Regelungen immer wieder den „Bedürfnissen und Wünschen anzupassen“. In Zukunft müsse darüber gesprochen werden, das Elterngeld zu erhöhen.

Abgelehnte Anträge

Anträge der Fraktionen FDP und Die Linke, die Änderungen an dem Gesetzentwurf vorsahen, wurden abgelehnt. Auch eingebrachte Entschließungsanträge der FDP-Fraktion, der Linksfraktion und der Grünen-Fraktion scheiterten.

Bundesrat stimmte zu

In Kraft treten soll die Gesetzesänderung am 1. September diesen Jahres. Auch der Bundesrat hat das Gesetz bereits gebilligt.

Die ganze Debatte könnt ihr im Video anschauen.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Viktoria Sochor
Mitmischen-Autorin

Viktoria Sochor

ist 20 Jahre alt und studiert Rechtswissenschaften und Politik in Göttingen. Neben dem Schreiben gehört das Fotografieren und Reisen zu ihren Leidenschaften. Das größte Abenteuer erlebte sie, als sie eine einwöchige Zugfahrt durch die kanadische Prärie unternahm.

Du hast auch Lust, bei uns mitzumischen?

Schreib für uns!

Mehr zum Thema