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E-Patientenakte Röntgenbilder und Rezepte aufs Smartphone

Chantal Gilbrich

Zeh angeknackst, Bänder gedehnt, Impfungen: Im nächsten Jahr soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden. Da es Zweifel an der Datensicherheit gab, hat der Bundestag kürzlich das Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen.

Rechts eine Ärztin mit Laptop, die sich mit einer jungen Patientin (links) unterhält

Bauchschmerzen, Kopfweh, Asthma - welche gesundheitlichen Probleme hatte die junge Patientin in der Vergangenheit? Mithilfe der E-Patientenakte sollen Ärzte sich schneller ein Bild machen können. © shutterstock.com/Branislav Nenin

Aktuell tragt ihr Rezepte und Überweisungsscheine noch in Papierform aus der Arztpraxis. Das soll sich bald ändern. Denn 2021 soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden. Darin werden dann beispielsweise Arztberichte, Befunde und Röntgenbilder digital gespeichert. Rezepte und Überweisungsscheine können per App auf dem Smartphone angezeigt werden.

Das sind sehr persönliche Informationen. Deshalb gab es lange Diskussionen darum, ob diese Daten im neuen System auch sicher seien. Anfang Juli hat der Bundestag zu diesem Thema das Patientendaten-Schutz-Gesetz verabschiedet, das mehr Klarheit und Sicherheit schaffen soll. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf der Bundesregierung. Die Grünen enthielten sich, die drei anderen Oppositionsfraktionen AfD, FDP und Die Linke stimmten dagegen.

Daten-Missbrauch verhindern

Für die E-Patientenakte wird extra eine Art Datenautobahn des Gesundheitswesens entwickelt. Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen sollen so vernetzt werden. Die Themen Datenschutz und Datensicherheit spielen dabei natürlich eine große Rolle.

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses warnte etwa die Bundespsychotherapeutenkammer vor einer möglichen missbräuchlichen Nutzung der Patientendaten. Das könnte gerade für psychisch kranke Menschen schlimme Folgen haben. Auch der Bundesverband Gesundheits-IT äußerte sich skeptisch.

Um einen Missbrauch zu verhindern, differenziert das neue Gesetz die Anwendungen der E-Patientenakte genauer aus und klärt Verantwortlichkeiten und Zugriffsrechte. Außerdem definiert das Gesetz, wie Menschen ohne Smartphone oder Tablet Zugang zu ihren Daten bekommen können.

Niemand soll gezwungen werden

Zur Nutzung des digitalen Angebotes soll jedoch niemand verpflichtet werden. Die Patienten sollen selbst entscheiden können, ob sie von der elektronischen Patientenakte Gebrauch machen – und wenn ja, welche Daten gespeichert und gelöscht werden. Auch wer darauf zugreifen kann, sollen die Nutzer selbst entscheiden können. Ab 2023 soll es zudem die Möglichkeit geben, seine Daten auf freiwilliger Basis der Forschung zur Verfügung zu stellen.

Während Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag für das Gesetz und seine „Datenschutzstandards auf höchstem Niveau“ warb und von den Koalitionsfraktionen dabei unterstützt wurde, gab es aus der Opposition Kritik.

AfD zweifelt an der Sicherheit der Daten

Die AfD äußerte Zweifel an der Sicherheit der Patientendaten. Angriffe seien nicht auszuschließen. Private Daten der Patienten könnten missbraucht werden. Außerdem kritisierte die Fraktion, dass das System Menschen ohne Smartphone benachteilige. Deshalb müsse es weiterhin auch analoge Alternativen geben.

FDP fordert schnellere und umfassendere Maßnahmen

Die FDP sprach sich zwar für eine weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens aus, war aber mit der vorgeschlagenen Umsetzung unzufrieden. Sie forderte schnellere und umfassendere Maßnahmen. Zum Beispiel sollten, bevor ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen werde, alle Folgetherapien digital festgelegt werden, damit danach alles reibungslos verlaufe. Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sei für solche Zwecke denkbar.

Die Fraktion schlug ein „Kompetenzzentrum E-Health“ vor, eine unabhängige Stelle, die Standards setzen und die digitale Vernetzung beaufsichtigen sollte. Fachkräfte sollten außerdem in Weiterbildungen über die neuen Möglichkeiten informiert werden.

Die Fraktion reichte einen Entschließungsantrag zum Gesetzesentwurf und einen weiteren Antrag ein, die beide keine Mehrheit fanden.

Die Linke: Freiwillig und selbstbestimmt

Auch die Linke brachte zwei Änderungsanträge ein, die aber ebenfalls abgelehnt wurden.

Die Fraktion pochte vor allem auf die Prinzipien Freiwilligkeit und Selbstbestimmung. In ihrem ersten Antrag forderte sie außerdem, dass E-Rezepte nur in öffentlichen Apotheken eingelöst werden können sollen. Im zweiten Antrag schlug sie vor, die Umsetzung der E-Patientenakte so lange auszusetzen, bis garantiert werden könne, dass keine Daten unnötig erhoben und weitergegeben werden.

Grüne: Patienten beteiligen!

In ihrem ebenfalls abgelehnten Antrag forderten die Grünen, die Patienten bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens stärker zu beteiligen. Dieses Recht solle gesetzlich verankert werden. Außerdem wollen die Grünen den Datenschutz stärken und E-Rezepte "nutzerfreundlich" gestalten.

Hier seht ihr die Debatte im Video:

Zur Person

Mitmischen-Autorin

Chantal Gilbrich

ist gebürtige Braunschweigerin. Nach dem Abitur hat sie ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik absolviert. Inzwischen studiert sie mit Herz und Seele Theologie - zuerst in Leipzig, mittlerweile in Göttingen. Sie ist nirgendwo ohne ihre Kamera anzutreffen und geht daher auch in ihrer Heimatstadt als Touristin durch.

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