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Serie: Zahl des Tages 2,8 Millionen Erstwähler

Fabian Leuthe

Manchmal sagen Zahlen mehr als Worte: Die mitmischen.de-Zahl des Tages zeigt euch den Bundestag aus einem ganz anderen Blickwinkel – und nebenbei erfahrt ihr interessantes Schlaumeier-Wissen. Heute geht’s um die Menschen, die das erste Mal mitbestimmen, wer in den Bundestag einzieht.

Eine große '2,8 Mio.', davor ein Törtchen, Luftschlangen und ein Wahl-Kreuz

Fast drei Millionen Menschen können bei dieser Wahl zum ersten Mal ihre Stimme abgeben. © Grafik: DBT/Ronny Pietsch

Am 26. September ist es so weit: Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag steht an. Für Eltern, Großeltern oder ältere Geschwister, die schon mal gewählt haben, ist das gar nicht so aufregend – aber in diesem Jahr haben 2,8 Millionen Menschen das erst Mal die Chance, politisch mitzubestimmen.

Wer zählt als Erstwähler?

Erstwähler sind – logisch – Personen, die bei der diesjährigen Bundestagswahl das erste Mal von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Grundsätzlich dürfen folgende Personen wählen: alle, die vor dem 26. September ihr 18. Lebensjahr und damit die Volljährigkeit erreicht haben, deutsche Staatsbürger sind, ihren Hauptwohnsitz seit mehr als drei Monaten in Deutschland haben und nicht aus irgendwelchen anderen Gründen von der Wahl ausgeschlossen sind.

Wie sieht die Geschlechterverteilung bei den Erstwählern aus?

Laut Statistischem Bundesamt teilen sich die 2,8 Millionen Erstwähler in 1,4 Millionen Frauen und 1,4 Millionen Männer auf.

Wie viel sind 2,8 Millionen im Vergleich zur restlichen Wählerschaft?

Insgesamt sind bei der Bundestagswahl 2021 in etwa 60,4 Millionen Menschen wahlberechtigt – 2,8 Millionen davon sind Erstwähler. Damit liegt der prozentuale Anteil der Erstwähler bei 4,6 Prozent. So hoch war er auch bei der Bundestagswahl 2017.

Wie läuft die Wahl ab und was gibt es für mich zu beachten?

Wenn du wahlberechtigt bist, erhältst du knapp vier Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Dort stehen alle wichtigen Informationen drin: Wann ist die Wahl? Wo ist dein Wahllokal? Und was musst du mitbringen? Außerdem steht auf dem Wahlschein, wie du Briefwahl beantragen kannst, falls du am Wahltag keine Zeit hast und deine Stimme per Post abgeben willst.

Hast du die Briefwahl beantragt, bekommst du vor dem Wahltermin alle Wahlunterlagen, die du sonst im Wahllokal ausfüllen würdest, per Post zugesandt. Alternativ kannst du auch mit deiner Wahlbenachrichtigung zu deinem zuständigen Bürgeramt gehen und dort die Unterlagen ausfüllen und schon früher wählen. Wenn du dich für die Wahl im Wahllokal entscheidest, gehst du am Wahltag mit deiner Wahlbenachrichtigung und deinem Personalausweis in dein Wahllokal. Dort erhältst du dann deinen Stimmzettel und darfst ihn in der Wahlkabine ausfüllen.

Wie sieht ein Stimmzettel aus und was ist dort zu beachten?

Der Stimmzettel ist sehr lang. Auf der linken Seite sind die Namen der Direktkandidaten deines Wahlkreises aufgelistet, dort vergibst du deine Erststimme. Die Erststimmen entscheiden darüber, wer das Direktmandat erhält und so ganz sicher in den Bundestag einzieht. Es ist ganz simpel: Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält, geht nach Berlin.

Auf der rechten Seite sind die Parteien aufgelistet, in diesem Jahr sind es 47. Dort vergibst du deine Zweitstimme. Die Zweitstimmen entscheiden darüber, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.

Wenn du willst, kannst du aber auch nur eine Stimme vergeben. Normalerweise macht man Kreuze auf dem Stimmzettel. Du kannst auch Haken setzten, jedoch keine Smileys oder sonstiges, da deine Stimme sonst für ungültig erklärt werden kann.

Weitere Teile der Zahlenserie

Zur Person

mitmischen-Autor Fabian Leuthe
Mitmischen-Autor

Fabian Leuthe

... ist 2006 geboren und wohnt in Reutlingen, einer Stadt in Baden-Württemberg. Dort besucht er die 8. Klasse auf einem Gymnasium. In seiner Freizeit engagiert er sich bei der Jugendfeuerwehr und isst gerne Pizza mit kalten Pommes.

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