Zum Inhalt springen

Familie Wann dürfen Stiefeltern adoptieren?

Die Regel zur Adoption von Stiefkindern ist ungerecht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im März. Nun muss ein neues Gesetz her.

Familie beim Wandern

Wer ist hier wessen Kind? Familien gibt es in allen Variationen: Stiefgeschwister, Pflegekinder, Adoptiveltern... © shutterstock.com/Monkey Business Images

Ein erfundenes Beispiel: Annas Vater ist nicht bekannt. Ihre Mutter hat aber einen Freund, Markus, der sich seit Jahren um Anna kümmert, als wäre sie seine Tochter. Er darf sie aber nicht adoptieren, weil er nicht mit ihrer Mutter verheiratet ist.

So ist die aktuelle Gesetzlage. Und das ist ungerecht, befand das Bundesverfassungsgericht. Anna wird benachteiligt gegenüber Stiefkindern, deren Eltern verheiratet sind. Sollte ihrer Mutter zum Beispiel etwas passieren, dürfte Markus sich nicht länger um sie kümmern, er hätte keine Vater-Rechte und auch keine Pflichten.

Bis zum 31. März 2020 soll es nach dem Urteil des Gerichts deshalb eine neue Regelung geben.

Der Vorschlag der Bundesregierung

Der Entwurf, der Ende vergangenen Jahres erstmals im Bundestag diskutiert wurde, sieht vor, dass in Zukunft auch nichtverheiratete Stiefeltern ihre Stiefkinder adoptieren können – das Einverständnis der leiblichen Eltern natürlich vorausgesetzt.

Allerdings soll das nur in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ gehen. Was das bedeutet? Das Elternpaar muss entweder seit mindestens vier Jahren zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben. Dann geht man davon aus, dass die Beziehung fest ist und andauern wird und der Stiefelternteil wirklich Verantwortung für das Stiefkind übernehmen möchte.

Gleiches Recht für alle – Antrag der FDP

Die Abgeordneten besprachen auch einen Antrag der FDP-Fraktion. Die will noch weiter gehen und erreichen, dass nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe bei der Adoption prinzipiell gleichgestellt werden. Unverheiratete Paare sollen demnach auch fremde Kinder gemeinsam adoptieren können. Und andersrum sollen Elternteile auch alleine adoptieren können, wenn sie verheiratet sind, genauso wie unverheiratete Einzelpersonen auch.

Als Begründung heißt es in dem Antrag: „Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft und verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen. Die Entwicklung und das Wohl eines Kindes hängen nicht von der Konstellation des Zusammenlebens ab. Unser Recht muss sich insoweit der Lebenswirklichkeit der Menschen anpassen.“ Die Zahl der unverheirateten Eltern steige eben, warum solle das nicht auch bei Adoptivfamilien so sein, fragt die Fraktion.

Beide Vorschläge werden nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiter besprochen.

Die Debatte seht ihr hier im Video:

(DBT/jk)  

Mehr zum Thema