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Ausschussvorsitzende

25 ständige Ausschüsse hat der Deutsche Bundestag aktuell. Damit diese Ausschüsse auch arbeiten können, braucht jeder von ihnen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Sie bereiten Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie.

Die Vorsitzenden sollen die Sitzungen professionell, parteipolitisch neutral und objektiv gestalten. Ähnlich wie bei Moderatoren ist ihr Ziel, zu moderieren, die Dinge voranzubringen und wo möglich Kompromisse zu finden.

Die Handlungsspielräume der Vorsitzenden sind formell und inhaltlich begrenzt: Sie können etwa bei der Vorbereitung der Sitzungen nicht eigenständig vom vorgegebenen Zeitplan abweichen. Sie können auch nicht gegen den Willen der Mitglieder eigene Schwerpunkte setzen oder politische Positionen durchdrücken.

Ausschüsse kann man sich wie Mini-Parlamente vorstellen. Entsprechend ihrem Anteil im Bundestag hat jede Fraktion Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Mitgliedern in den Ausschüssen. Welcher Abgeordnete in welchem Ausschuss mitarbeitet, entscheiden die Chefs der Fraktionen. Wer in welchem Ausschuss als Vorsitzender den Hut aufhat, das handeln ebenfalls die Fraktionen untereinander aus – und zwar streng mathematisch.

Anhand einer Formel wird eine Reihenfolge errechnet, in der die Fraktionen die Ämter besetzen dürfen. Dabei spielt das Stärkeverhältnis der Fraktionen die entscheidende Rolle. Wer mit seinem Wissen im Mathe- oder Gesellschaftskundewissen angeben möchte: Dabei handelt es sich um das Zugreifverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers.

In der Regel werden die Vorsitzenden bei der Gründung der Ausschüsse kurz bestätigt. Gibt es Widerstand gegen einen Kandidaten, muss in Abweichung von den üblichen Gepflogenheiten gewählt werden.

Wie funktioniert ein Ausschuss?

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