Zum Inhalt springen

Bundeskabinett

Collage aus 16 Fotos, auf denen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, jeweils rechts im Bild, 16 Minister der neuen Bundesregierung vereidigt

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas vereidigt im Dezember 2021 die Mitglieder des Bundeskabinetts der Scholz-Regierung. © DBT/Tobias Koch

Das Bundeskabinett ist die Bundesregierung. Zu ihr gehören 17 Personen: der Bundeskanzler, die 15 Minister und Ministerinnen und der Chef des Bundeskanzleramts, der besondere Aufgaben hat. Wenn alle Mitglieder gemeint sind, spricht man auch vom „Bundeskabinett“.

Die Ministerinnen und Minister sind jeweils für spezielle Bereiche der Politik zuständig und arbeiten in ihren Ministerien. So gibt es zum Beispiel ein Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, eines für Arbeit und Soziales, eines für Ernährung und Landwirtschaft oder auch eines für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Mitglieder der Bundesregierung sind häufig bei den Sitzungen des Bundestages dabei. Die meisten von ihnen sind auch gewählte Abgeordnete.

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtung der deutschen Politik. Er wählt auch die Ministerinnen und Minister aus. Diese können in ihren Bereichen selbst entscheiden. Der Kanzler redet ihnen nicht direkt hinein. Allerdings müssen die Minister darauf achten, dass seine Entscheidungen zur politischen Richtung des Kanzlers passen.

In den Kabinettssitzungen wird gemeinsam beraten und beschlossen – und zwar das Vorgehen der Bundesregierung, beispielsweise Gesetzentwürfe und Initiativen.

Was genau in diesen Sitzungen besprochen wird, wird den Abgeordneten des Bundestages aber nicht vorenthalten. Sie können Fragen an die Regierung stellen und erhalten dann Auskunft.

Falls ihr schon mal den Begriff Schattenkabinett gehört haben solltet: Das ist nicht etwa das Bundeskabinett bei Licht-Aus. Es ist die Mannschaft an Schattenministern, die kandidierende Parteien im Wahlkampf als mögliches Regierungskabinett ins Rennen schicken.