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Bundesrat

Blick in einen Saal mit Aufschrift 'Bundesrat'

Im Bundesrat kommen die einzelnen Bundesländer zu Wort und können so an der Gesetzgebung mitwirken. © dpa/Bernd Settnik

Durch den Bundesrat wirken die Bundesländer an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit und sind auch an Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt. Beispielsweise können ohne die Zustimmung des Bundesrates eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Bundestag beschlossen hat, nicht in Kraft treten (Zustimmungsgesetze).

Der Bundesrat besteht dabei aus den Mitgliedern der 16 Landesregierungen und hat insgesamt 69 Mitglieder. Wie viele Mitglieder und damit auch Stimmen (bei Abstimmungen) ein Land hat, richtet sich grob nach dessen Einwohnerzahl. Jedem Bundesland, egal wie klein, stehen mindestens drei Stimmen zu. Und egal wie groß ein Bundesland ist, es gibt maximal sechs Stimmen pro Bundesland. Bei Abstimmungen können die einzelnen Stimmen eines Bundeslandes nur einheitlich abgegeben werden.

Wie der Bundesrat sich wandelt

Bundesrats-Wahlen gibt es übrigens nicht. Der Bundesrat erneuert sich nur aufgrund der Landtagswahlen von Zeit zu Zeit, denn dann gibt es in den Bundesländern immer wieder neue Landesregierungen, die neue Mitglieder in den Bundesrat schicken. Das ist der Grund, warum die Landtagswahlen auch immer eine bundespolitische Bedeutung haben.

Der Bundesrat hat bei seinen Entscheidungen die Interessen der Bundesländer zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten. Wer im Bundesrat mitentscheidet hat also viel Verantwortung und muss immer beide Interessen im Blick behalten.

Mehr zum Bundesrat erfährst du auch auf den Internetseiten des Bundesrates.