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Bundesverfassungsgericht

Richter in roten Roben

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts tragen feuerrote Roben.© dpa/Uli Beck

Als Verfassung wird die Grundordnung eines Staates, bzw. dessen oberstes, zentrales Gesetz bezeichnet. In Deutschland ist damit das Grundgesetz gemeint, an dem sich auch der Bundestag orientiert, wenn er neue Gesetze beschließt. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und entscheidet darüber, wie es ausgelegt wird.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar, alle übrigen Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden.

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wird jeweils mit Zweidrittelmehrheit durch einen vom Bundestag eingesetzten Wahlausschuss gewählt, die anderen acht Mitglieder wählt der Bundesrat. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden für 12 Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Sie arbeiten unabhängig.

Hier könnt ihr euch das runterladen, worüber das Bundesverfassungsgericht wacht: das aktuelle Grundgesetz.