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Entschließungsantrag

Ein Entschließungsantrag ist eine besondere Art von Antrag. Mit „normalen“ Anträgen können Abgeordneten versuchen, auf die Gesetzgebung und die Politik der Bundesregierung einzuwirken. Damit wird die Bundesregierung beispielsweise schriftlich aufgefordert, Informationen herauszugeben, Berichte über bestimmte Ereignisse abzuliefern oder einen Gesetzentwurf vorzulegen. Rechtlich ist das Ganze zwar nicht verbindlich, wohl aber von politischer Bedeutung.

Die Besonderheit beim Entschließungsantrag: Er kann nicht einfach so zu irgendeinem Thema gestellt werden. Stattdessen muss er an ein aktuelles Thema im Bundestag anknüpfen, das gerade ohnehin behandelt wird. Das heißt, zu diesem Thema muss im Parlament bereits ein Dokument vorliegen oder ein Ereignis stattfinden, also beispielsweise eine Regierungserklärung oder ein Gesetzentwurf.

Damit überhaupt ein Entschließungsantrag gestellt werden kann, muss er von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder aber von einer Fraktion unterzeichnet sein. Abstimmen kann der Bundestag über den Antrag erst, wenn über die zugrunde liegende Vorlage – also beispielsweise besagten Gesetzentwurf – durch Schlussabstimmung entschieden ist. Falls es zu keiner Schlussabstimmung kommt, ist der richtige Zeitpunkt nach dem Ende der Aussprache gekommen.