Die Europäische Kommission (KOM) ist – vereinfacht gesagt – eine Art Regierung der Europäischen Union – auch wenn sie sich nie so bezeichnen würde. Sie besteht aus 28 Politikern, je einer aus jedem Mitgliedsland. Die Kommissare agieren nicht als Vertreter ihres Heimatstaates und sind nicht an dessen Weisungen gebunden. Sie sollen die europäische Sache vertreten. Die Kommissare sind für bestimmte Bereiche zuständig, etwa für Umwelt, Jugend und Wissenschaft.
Die KOM kann neue Regeln (genannt Rechtsvorschriften) vorschlagen und setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um. Zudem ist sie zuständig, wenn es ums Geld geht. Sie legt dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU den Haushaltsentwurf vor und verwaltet diesen.
Die Kommission trifft in der Regel mit Mehrheit ihre Entscheidungen. Sie wird von einem Präsidenten geleitet, der für fünf Jahre mit Zustimmung des Europäischen Parlaments von den Staats- und Regierungschefs ernannt wird. Die KOM entwickelt die EU weiter und legt dem Rat und dem Parlament entsprechende Vorschläge vor.
Die Kommission kontrolliert zudem, ob sich alle in der EU an die getroffenen Regeln halten. Sie beschäftigt in ihrer Verwaltung rund 33.000 Personen, die aus allen Mitgliedstaaten kommen (zum Vergleich: Die Landeshauptstadt München beschäftigt rund 37.000 Mitarbeiter).
Wer entscheidet für Europa?
So funktioniert die Europäische Union
Wichtige Stellen der EU:
Die sieben Organe der EU:
Wer macht was?
Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?
Quellen: europa.eu, §13 EU-Vertrag
(Stand: Mai 2020)