Zum Inhalt springen

Exekutive

Eine Exekution, gleichbedeutend mit Hinrichtung, hat mit der Exekutiven in der Politik nur den Wortursprung gemeinsam: Beide Worte kommen vom lateinischen „exsequi“, was „ausführen“ bedeutet.

Die Exekutive ist die ausübende, vollziehende „Gewalt“ in einem Staat. Dies ist zum Beispiel die Bundesregierung und die öffentliche Verwaltung. Die Exekutive ist an das geltende Recht gebunden und führt Gesetze aus.

Die Exekutive ist eines der drei Staatsorgane, auf die nach der klassischen Gewaltenteilung die Macht im Staat aufgeteilt ist. Die anderen beiden sind die Legislative und die Judikative.

Zur Exekutiven gehören in Deutschland zum Beispiel auch alle Landesregierungen, die Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Finanzamt sind dabei. Sie alle führen ihren Auftrag anhand der Gesetze aus.