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Föderalismus

Deutschland ist ein Bundesstaat und verfügt über 16 Teilstaaten, die Bundesländer. Der Gesamtstaat, also der Bund, teilt sich die Aufgaben mit seinen Teilstaaten, den Ländern. Dabei sind die beiden Ebenen für ihre vom Grundgesetz jeweils zugewiesenen Aufgaben selbst zuständig und haben eigenständige politische Institutionen für die Exekutive, Legislative und Judikative. Das alles nennt man Föderalismus.

Die Bundesländer kümmern sich etwa um Bildungs- und Kulturpolitik, der Bund dagegen um Außenpolitik und Verteidigung. Damit alles glatt geht, müssen die Teilstaaten die sogenannte Bündnistreue einhalten, dürfen also nicht gegen die Grundsätze des Bundes entscheiden. Über den Bundesrat können sich die Bundesländer allerdings in die Gesetzgebung des Bundes einbringen.