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Nachtragshaushalt

Vorweg gesagt: Es sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die entscheiden, wieviel Geld die Bundesregierung in einem Jahr ausgeben darf und wofür genau.

Jedes Jahr stellt die Bundesregierung einen Haushaltsplan auf, in dem steht, wie viel sie im darauffolgenden Jahr ausgeben möchte, wofür genau und woher das Geld dafür kommen soll. Die Abgeordneten des Bundestages debattieren sehr ausführlich über den Plan und seine Einzelpläne, die Teil des Haushaltsgesetzes sind, und stimmen letztlich darüber ab.

Stellt sich jedoch im Verlauf des Jahres, für das der Plan gilt, heraus, dass das Geld nicht reicht oder das zusätzliche Ausgaben nötig sind, dann muss ein Nachtragshaushalt her. So ein Nachsteuern der Bundesregierung ist in Ausnahmefällen möglich.

Zu welchen Bedingungen darf nachgesteuert werden?

Der Nachtragshaushaltsplan sowie das Nachtragshaushaltsgesetz müssen bis Ende des Haushaltsjahres vorliegen. Außerdem ist so ein Nachtrag nur dann notwendig, wenn die Mehrausgaben über fünf Millionen Euro betragen.

In 2020, dem ersten Jahr der Corona-Pandemie, gab es gleich zwei Nachtragshaushalte. Die Abgeordneten beschlossen ein erstes und ein zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020. Hier könnt ihr mehr über den Nachtragshaushalt 2020 in der Corona-Krise erfahren.

Ein Nachtragshaushalt ist auch dann nicht notwendig, wenn Deutschland gesetzlich oder vertraglich zu Zahlungen verpflichtet ist.