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Haushaltsplan

Im Haushaltsplan der Bundesregierung steht natürlich nicht, wer die Wäsche macht, wer wann putzt und wer kocht – nein, dort geht es um Geld. Der „Bundeshaushalt“ ist ein Plan, in dem steht, wieviel Geld die Bundesregierung in einem Jahr für was genau ausgeben will. Geld fließt zum Beispiel in Universitäten, in den Straßenbau, ins Gesundheitswesen, zur Polizei, in die Bundeswehr, in die Kinder- und Elterngeld-Kasse, als Zuschuss in die Rentenversicherung, in die Kultur und vieles mehr.

3000-Seiten-Wälzer

Der Haushaltsplan ist rund 3.000 Seiten stark und in einen Gesamtplan und mehrere Einzelpläne gegliedert. In den Einzelplänen wird für jedes Ministerium und jede oberste Bundesbehörde detailliert angegeben, was in diesem Fachbereich eingenommen und was ausgegeben werden soll.

Natürlich kann die Bundesregierung das nicht einfach so anordnen. Sie macht aber einen Vorschlag. Am Ende jedoch entscheiden die Abgeordneten des Parlaments, so will es Artikel 110 des Grundgesetzes. Das parlamentarische Budgetrecht ist gleichsam das Königsrecht des Parlaments. Das Haushaltsrecht stellt nämlich das wirksamste Kontrollinstrument der Legislative gegenüber der Exekutive dar.

Jede Zahl wird geprüft

Deshalb wird der Haushaltsplan bis ins Kleinste von den Abgeordneten diskutiert, eine ganze Woche lang, ein Ressort nach dem anderen. Diese Woche ist in der Regel die erste Sitzungswoche des Parlaments nach der Sommerpause und heißt Haushaltswoche.

Der Bundeshaushalt wird als Gesetz beschlossen, die Haushaltswoche im September ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung vorbereitet hat. Dann werden die Details im Haushaltsausschuss noch einmal beraten, danach folgt die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Beschlossen wird der Haushaltsplan dann meistens im November.

Auch der Bundesrat redet mit

Anschließend wird der im Bundestag beschlossene Haushaltsplan dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt dieser sofort zu, wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Hat der Bundesrat Bedenken, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Schlägt der Ausschuss Änderungen vor, muss der Bundestag erneut darüber abstimmen. Werden die Änderungen von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, kann der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann jedoch abschließend vom Bundestag überstimmt werden. Das Verfahren ist damit beendet. Das Gesetz kann unterschrieben und veröffentlicht werden.

Was, wenn es nicht reicht?

Stellt sich im Verlauf des Haushaltsjahres heraus, dass das Geld doch nicht reicht, muss ein Nachtragshaushalt her. Der Bundestag muss also erneut über das zusätzliche Geld abstimmen, das die Regierung ausgeben will.

Und wo kommt das Geld – seit Jahren ein dreistelliger Milliardenbetrag – eigentlich her? Ganz einfach: Zum größten Teil aus den Steuern, die Bürger und Unternehmen zahlen. Und wenn das nicht reicht, dann auch aus Krediten.

Video: "Der Haushaltsplan"

© DBT