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Kanzlermehrheit

Wenn im Bundestag etwas entschieden werden soll, muss eine Mehrheit der Abgeordneten dafür sein. Er gibt allerdings verschiedene Arten von Mehrheiten. Genauer gesagt vier: einfache Mehrheit, absolute Mehrheit, einfache Zweidrittelmehrheit und absolute Zweidrittelmehrheit.

Der Begriff Kanzlermehrheit wird vor allem in den Medien oft für die absolute Mehrheit verwendet. Das bedeutet, dass bei einer Entscheidung mehr als die Hälfte aller Abgeordneten für etwas stimmen müssen, damit es umgesetzt wird. Und zwar unabhängig davon, wie viele tatsächlich an der Abstimmung teilnehmen. Bei den aktuellen 734 Abgeordneten sind also mindestens 368 Stimmen erforderlich.

Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Video:

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