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Konstruktives Misstrauensvotum

„Konstruktive Kritik“ heißt so, weil sie schon einen Verbesserungsvorschlag enthält. Beim konstruktiven Misstrauensvotum ist das ähnlich: Das Parlament kann dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin das Misstrauen aussprechen und ihn oder sie abberufen. Allerdings unter der Bedingung, dass die Parlamentarier sich dann auch auf einen neuen Regierungschef einigen.

Hat die Mehrheit der Abgeordneten dem bisherigen Kanzler beziehungsweise der Kanzlerin das Misstrauen ausgesprochen, ersucht der Bundestag den Bundespräsidenten, den alten Regierungschef zu entlassen und den neuen zu ernennen. Der Bundespräsident muss diese Bitte erfüllen. Und noch ein Muss: Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen – so steht es in Artikel 67 des Grundgesetzes.

Zweimal ist es in der Geschichte der Bundesrepublik zu einem konstruktiven Misstrauensvotum gekommen – einmal mit Erfolg, einmal ohne. Mehr dazu könnt ihr auch im Wissensbereich zu den Aufgaben des Bundestages (konstruktives Misstrauensvotum) nachlesen.

Was bedeutet konstruktives Misstrauensvotum?

© DBT/mitmischen.de