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Legislative

In Deutschland besteht die klassische Gewaltenteilung. Das heißt, dass die Macht im Staat auf drei Staatsorgane aufgeteilt ist: Auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die dem Parlament zusteht – also in der Bundesrepublik Deutschland dem Bundestag (mit dem Bundesrat).

Übrigens: Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz nicht nur verankert, sondern unabänderlich darin festgehalten. Nachzulesen ist das in Artikel 20 und Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes.