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Parlamentarischer Beirat

Die Arbeit des Deutschen Bundestages ist in Themenbereiche aufgeteilt. Zu jedem Bereich gibt es einen Ausschuss, der neue Gesetze und andere Vorhaben in seinem Themengebiet vorbereitet, also etwa im Bereich Gesundheit, Bildung, Verkehr und so weiter.

Manche Themen betreffen aber so viele verschiedene Bereiche, dass sie nicht klar einem Ausschuss zuzuordnen sind. Man spricht dann von Querschnittsthemen. Für solche Querschnittsthemen kann der Bundestag Parlamentarische Beiräte einsetzen. Sie begleiten parlamentarische Verfahren aller Ressorts mit Blick auf das jeweilige Thema. So achtet der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung beispielsweise darauf, dass das Thema Nachhaltigkeit im Bundestag präsent ist und in allen Bereichen berücksichtigt wird.

Wie arbeitet ein Parlamentarischer Beirat?

Ein Parlamentarischer Beirat kann Anhörungen abhalten, um ein Thema zu erörtern. Er kann Positionspapiere verfassen und so Empfehlungen an den ganzen Bundestag abgeben.

Regelmäßig muss er den Bundestag in Form von Unterrichtungen über seine Aktivitäten informieren.

Wie kommt ein Parlamentarischer Beirat zustande?

Ein Parlamentarischer Beirat wird per Antrag gefordert. Über den Antrag stimmen die Abgeordneten dann ab. Der Antrag legt auch fest, welche Aufgaben der Beirat bekommen soll.

Oft bestehen Parlamentarische Beiräte über mehrere Legislaturperioden hinweg, da sie wichtige Themen langfristig und über den Tellerrand tagespolitischer Auseinandersetzungen hinweg begleiten. Wenn das der Fall ist, muss der Beirat in jeder Legislaturperiode erneut per Annahme eines Antrags bestätigt werden. Die Aufgaben des Beirats können sich mit dem neuen Antrag ändern.