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Parlamentsarmee

Die Bundeswehr ist die deutsche Armee. So weit, so klar. Aber warum wird sie auch Parlamentsarmee genannt?

Das hat verschiedene Gründe. Fakt ist: Der Bundestag hat viel mitzureden, wenn es um die Bundeswehr geht. Das ist im Grundgesetz so festgelegt.

@ DBT

Einsätze nur mit Zustimmung des Parlaments

Deutsche Truppen können nur dann im Ausland eingesetzt werden, wenn der Bundestag zuvor zugestimmt hat. Der Bundestag hat auch das Recht, die Soldaten jederzeit zurückzuholen. Außerdem muss die Bundesregierung den Bundestag regelmäßig über die Einsätze informieren.

Sollte Deutschland jemals angegriffen werden, so ist es die Aufgabe des Bundestages, gemeinsam mit dem Bundesrat den „Verteidigungsfall“ festzustellen. Nur wenn zwei Drittel der bei der Abstimmung anwesenden Abgeordneten die Situation entsprechend bewertet, tritt der „Verteidigungsfall“ tatsächlich ein. Diese zwei Drittel müssen zusammen mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages ausmachen. Und vorausgesetzt, der Bundesrat sieht es genauso.

Der Bundestag legt das Budget fest

Der Bundestag entscheidet außerdem Jahr für Jahr, mit wieviel Geld die Armee ausgestattet wird. Diese Summe steht im Haushaltsplan. Auch die „zahlenmäßige Stärke“ der Bundeswehr muss dort aufgeführt werden, außerdem die Grundzüge der Organisation.

Aus dem Plan und den bewilligten Geldern ergibt sich dann etwa, wie viele Schiffe, Panzer, Gewehre, Hubschrauber, Ausrüstungen und so weiter die Armee anschaffen kann.

Verteidigungsausschuss und „Soldatenanwalt“ im Bundestag

Ganz wichtig auch: Der Bundestag kontrolliert die Bundeswehr. Dazu hat er verschiedene Instrumente. Zum einen gibt es eine Gruppe von Abgeordneten, die sich speziell mit dem Thema Verteidigung und der Bundeswehr befassen: den Verteidigungsausschuss. Er darf jederzeit sämtliche Vorgänge rund um die Bundeswehr überprüfen.

Zudem wählt der Bundestag regelmäßig eine Person, die über die Grundrechte von Soldatinnen und Soldaten wacht: die Wehrbeauftragte oder den Wehrbeauftragten. Die gewählte Person ist Anlaufstelle für die Truppe. Bei ihr können Soldaten sich jederzeit beschweren, auf Wunsch anonym. Sie wird deshalb auch „Anwalt/Anwältin der Soldaten“ genannt.

Einmal im Jahr legt der oder die Wehrbeauftragte einen Bericht vor. Darin steht, wo es bei der Bundeswehr Mängel gibt, zum Beispiel bei der Ausrüstung oder beim Personal, welche Beschwerden eingingen und so weiter. Durch den Bericht sind die Abgeordneten immer auf dem neusten Stand, was die Bundeswehr betrifft.

Alle Wehrberichte und Neues von der Wehrbeauftragten findet ihr hier.