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Partei

Parteien sind das Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Sie sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen. Ihr Ziel ist die Teilnahme an Parlamentswahlen auf Landes- oder Bundesebene. Sie sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

In Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.„

Das Grundgesetzes schützt Parteien in ihrem Bestand und ihrer Tätigkeit. Sie können nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden – wenn ihnen Verfassungswidrigkeit nachgewiesen wurde.

Wie gründe ich eine Partei?

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Wer lässt Parteien zur Bundestagswahl zu? Fragen an den Bundeswahlleiter

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