Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Europäischen Union (EU). Darin sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten. Er wird auch Ministerrat genannt, weil sich Minister aus den EU-Ländern in Brüssel oder Luxemburg versammeln.
Der Rat verabschiedet zum Teil gemeinsam mit dem Europäischen Parlament europäische Rechtsvorschriften, stimmt sich in der Wirtschaftspolitik ab, schließt internationale Übereinkünfte und genehmigt den Haushaltsplan. Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich in Übereinstimmung mit der jeweiligen Ratspräsidentschaft, die ein EU-Staat übernimmt.
Wer sind die Mitglieder?
Jeweils ein Minister aus jedem EU-Land nimmt an der Tagung des Ministerrates teil. Je nachdem, aus welchem Sachbereich Entscheidungen anstehen, ist auch die Zusammensetzung des Rates eine andere. Die Außenminister etwa bilden den "Rat für Auswärtige Angelegenheiten", die Wirtschafts- und Finanzminister den "Rat Wirtschaft und Finanzen" (auch ECOFIN-Rat genannt). Insgesamt gibt es zehn verschiedene Zusammensetzungen des Rates. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten soll Konsistenz und Kontinuität der anderen Räte sicherstellen.
Beachten muss man aber, dass der Rat trotz dieser Vielfalt nur ein einziges Organ ist.
Wer entscheidet für Europa?
So funktioniert die Europäische Union
Wichtige Stellen der EU:
Die sieben Organe der EU:
Wer macht was?
Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?
Quellen: europa.eu, §13 EU-Vertrag
(Stand: Mai 2020)