Zum Inhalt springen

Richterwahlausschuss

Richter mit erhobenem Richterhammer

Die Mitglieder des Ausschusses entscheiden, wer welchen Richterposten an den obersten Bundesgerichten bekommt. © dpa/F.P. Wartenberg

Gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Bundesministerium entscheidet der Richterwahlausschuss über die Besetzung der Richterposten an den obersten Gerichtshöfen des Bundes. In geheimer Abstimmung bestimmen sie, welche Vertreter der Judikative an Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht Recht sprechen dürfen.

Die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses wird durch die Anzahl der Bundesländer bestimmt. Mitglied des Ausschusses ist nämlich der für das jeweilige Fachgebiet des Gerichts zuständige Landesminister eines jeden Bundeslandes. Da es zurzeit 16 Bundesländer gibt, sind das schon mal 16 Minister beziehungsweise Mitglieder. Hinzu kommen noch einmal die gleiche Anzahl von vom Bundestag gewählten Mitgliedern, also noch mal 16 Personen. Macht insgesamt 32 Mitglieder. Die 16 vom Bundestag berufenen Mitglieder müssen übrigens nicht Abgeordnete des Bundestages sein.

Bei der Festlegung der Richterposten dürfen nur die 32 Ausschussmitglieder abstimmen. Das jeweils zuständige Bundesministerium hat kein Stimmrecht. Sein Vertreter ist aber Vorsitzender des Ausschusses und muss die Wahl vorbereiten. Daneben kann der Vertreter des Ministeriums – genau wie die Mitglieder des Ausschusses – Kandidaten vorschlagen. Am Ende muss er der Wahl außerdem noch zustimmen.