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Schriftliche Frage

Die Bundestagsabgeordneten kontrollieren die Bundesregierung. Das ist eine ihrer Aufgaben. Dazu haben sie verschiedene Instrumente. Eines davon ist das der schriftlichen Fragen.

Abgeordnete im Bundestag können die Bundesregierung fragen, was sie wollen – und zwar jeden Monat bis zu vier Mal. Die Bundesregierung beantwortet diese Fragen schriftlich. Dafür hat sie eine Frist von einer Woche – ab dem Zeitpunkt, an dem die Frage beim Bundeskanzleramt eingegangen ist. Die Antworten auf eingehende Fragen werden dort gesammelt und in der folgenden Woche für alle Abgeordneten als Bundesdrucksache veröffentlicht.