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UN-Kinderrechtskonvention

Kinder vor dem Brandenburger Tor

© dpa/Gero Breloer

Auch Kinder haben Rechte. Die Vereinten Nationen (UN) haben die Grundwerte im Umgang mit Kindern festgeschrieben, und zwar in der Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989. In Deutschland trat sie drei Jahre später, 1992, per Gesetz in Kraft. Als Zeichen der Achtung und Verantwortlichkeit gegenüber Kindern in aller Welt haben übrigens bis auf die USA und Somalia alle UN-Mitgliedstaaten diese Konvention anerkannt. Keine UN-Konvention wird von mehr Mitgliedsstaaten unterstützt.

Inhaltlich formuliert die Kinderrechtskonvention unter anderem das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung, auf Freizeit und auf eine Familie und elterliche Fürsorge. Den genauen Wortlaut der Kinderrechtskonvention findet ihr hier.

Video: Was ist die UN-Kinderrechtskonvention?

© DBT/mitmischen.de

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