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Verhältniswahl

Stimmzettel mit Erläuterung 'Sie haben 2 Stimmen'

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Erst- oder Zweitstimme? © picture allience/Sven Simon

Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn die Besetzung der Wahlämter genau den abgegebenen Stimmen entspricht. Beispiel: Eine Partei bekommt bei den Parlamentswahlen 10 Prozent der Stimmen und entsprechend 10 Prozent der Parlamentssitze.

Wenn es eine Sperrklausel (zum Beispiel die Fünfprozenthürde) gibt, werden nur die Parteien berücksichtigt, die einen Mindestanteil an Stimmen erhalten.

Im Deutschen Bundestag läuft es ein bisschen komplizierter. Nämlich so: Die Hälfte der 598 Mandate wird nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Die andere Hälfte der Abgeordneten zieht über die Erststimmen direkt in das Parlament ein. Diese Kombination wird personalisiertes Verhältniswahlrecht genannt.

Das personalisiertes Verhältniswahlrecht bringt aber ein paar Probleme mit sich. Nämlich wenn mehr Kandidaten über die Erststimme in den Bundestag gewählt werden als vorgesehen. Dann kommt es zu Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten. Die sind der Grund dafür, dass der Bundestag aktuell nicht nur 598 Sitze hat, sondern 735.

Wie funktioniert die Bundestagswahl?

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