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Vertrauensfrage

Joschka Fischer und Gerhard Schröder auf der Regierungsbank

Fünf Mal wurde die Vertrauensfrage in der Geschichte der Bundesrepublik bisher gestellt, zuletzt am 1. Juli 2005 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder. Die Folge: Der Bundestag wurde aufgelöst. © dpa/picture alliance

Wie eigentlich überhaupt alle Beziehungen, so funktioniert auch die zwischen Bundeskanzler und Bundestag nicht gut ohne Vertrauen.

Beschleicht den Bundeskanzler das Gefühl, dass zwischen ihm und den Abgeordneten das Vertrauen schwindet, kann er durch einen Antrag überprüfen lassen, ob seine Politik noch die Zustimmung der Mehrheit hat.

Der Kanzler kann entweder direkt fragen, ob die Abgeordneten ihm noch vertrauen. Oder aber er kann eine Sachfrage stellen. Zum Beispiel kann er fragen, ob der Bundestag einem bestimmten Gesetzentwurf zustimmt – und dazu sagen, dass diese Entscheidung das Vertrauen in seine Person belegen würde. Oder eben nicht.

Zwischen der Vertrauensfrage und der Abstimmung der Abgeordneten müssen 48 Stunden liegen.

Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler nicht mehr vertraut, kann dieser den Bundespräsidenten laut Artikel 68 des Grundgesetzes bitten, den Bundestag innerhalb von 21 Tagen aufzulösen.

Der Bundestag kann den Bundeskanzler allerdings auch seinerseits absetzen, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt.

Bislang wurde die Vertrauensfrage fünf Mal gestellt, zuletzt im Jahr 2005 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).