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Mindestlohn Was sollen Angestellte verdienen?

Laura Meyer

Seit 2015 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Der soll zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro steigen. Die Linksfraktion fordert stattdessen 12 Euro. Es gab Beifall und Kritik.

Junge Frau im Call-Center

Wer in seinem Beruf wenig verdient, profitiert vom Mindestlohn. © shutterstock.com/Monkey Business Images

Ob im Call-Center, am Fließband oder am Taxisteuer: Manche Menschen arbeiten zwar viel, verdienen dabei aber trotzdem wenig. Deshalb wurde 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt: Er sollte gewährleisten, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, von ihrem Einkommen leben können.

Zu Beginn lag der Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Aktuell beträgt er 9,35 Euro. Über die Erhöhungen entscheidet eine spezielle Kommission, die Mindestlohnkommission. Darin sitzen Vertreter der Arbeitgeber und Vertreter der Arbeitnehmer. Sie beraten alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn noch angemessen ist und versuchen, sich auf eine Summe zu einigen.

Gründe für den Mindestlohn

Die Gründe die für eine gesetzliche Lohnuntergrenze sind vielfältig. Da geht es etwa um das Soziale: Wer in Vollzeit arbeitet, soll nicht in Armut abrutschen können. Zudem soll sogenanntes Lohndumping verhindert werden. Der Wettbewerb zwischen den Unternehmen, für die Löhne ja Kosten sind, soll nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.

Der Mindestlohn soll außerdem auch der Wirtschaft helfen: Denn wenn die Menschen mehr Geld haben, können sie sich mehr leisten, sodass ihre Ausgaben zum Beispiel für Kleidung oder Lebensmittel steigen. Der Lohn wird so dem Wirtschafskreislauf wieder zugeführt und kann durch steigende Nachfrage auch wieder mehr Arbeitsplätze schaffen.

Außerdem soll der Mindestlohn für weniger Schwarzarbeit sorgen. Das ist illegale Arbeit, für die keine Steuern und Abgaben etwa in die Kranken- oder Rentenversicherung gezahlt wird. Die Erwartung: Wenn Menschen in ihrem Hauptjob genug verdienen, gehen sie seltener „schwarz“ nebenher arbeiten.

Auch der Blick in andere Länder sprach für die Einführung eines Mindestlohns: 21 EU-Länder hatten schon eine gesetzliche Lohnuntergrenze, bevor Deutschland sich 2015 dafür entschied.

Kritik am Mindestlohn

Seit der Mindestlohn eingeführt wurde, gibt es mehr sozialversicherte Arbeitnehmer und weniger Minijobs. Die Sorge, dass Arbeitsplätze wegfallen könnten, weil Unternehmen sich die Angestellten nicht mehr leisten könnten, hat sich nach Meinung zahlreicher Experten bislang nicht bestätigt. Trotzdem gibt es vereinzelt noch Kritik am Mindestlohn.

Kritiker sagen zum Beispiel, dass der bundesweite gesetzliche Mindestlohn in die Eigenständigkeit der Bundesländer eingreife. Entkräftet wird dies von Befürwortern mit dem Argument, dass sich die Stundenlöhne oberhalb der aktuell geltenden Summe von mindestens 9,35 Euro frei entfalten könnten. Auch branchenspezifische Mindestlöhne können weiterhin frei verhandelt werden – solange sie über der Untergrenze liegen.

Ein weiterer Kritikpunkt: Viele Konsumenten bemerkten bei der Einführung des Mindestlohns Preissteigerungen. Dienstleistungen wie etwa beim Friseur wurden aufgrund der höheren Lohnkosten teilweise teurer.

Wie geht es weiter mit dem Mindestlohn?

Für die nächsten Erhöhungen sprach die Mindestlohnkommission im Juni eine Empfehlung aus: Zum 1. Januar 2021 soll er auf 9,50 Euro steigen, dann schrittweise bis Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Der Fraktion Die Linke ist das allerdings nicht genug: Sie fordert in einem Antrag eine einmalige Erhöhung auf 12 Euro spätestens zum 1. Januar 2021. Auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise hält Die Linke diese Erhöhung für sinnvoll: Eine Anhebung des Mindestlohns würde zur schnelleren Erholung von Wachstum und Beschäftigung beitragen, da die Menschen, wenn sie mehr verdienten, auch mehr ausgeben würden, so die Argumentation.

Von den anderen Fraktionen gab es Beifall und Kritik. Vor der parlamentarischen Sommerpause wurde der Antrag in erster Lesung im Bundestag debattiert. Hier könnt ihr euch den Schlagabtausch im Video anschauen:

Auf der Seite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales findet ihr übrigens mehr Informationen zum Mindestlohn. Dort könnt ihr zum Beispiel auch nachlesen, welche Regelungen für Praktika gelten.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autorin Laura Meyer
Mitmischen-Autorin

Laura Meyer

ist 19 Jahre alt und studiert Politik und Gesellschaft mit Begleitfach Rechtswissenschaften in Bonn. Sie schreibt schon seit 2016 für mitmischen.de.

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