Jugend-Check
Gesetzentwürfe prüfen im Sinne der Jugend
Leon Ecker
Bevor der Bundestag Gesetze verabschiedet, prüft der Jugend-Check Gesetzentwürfe der Bundesregierung darauf, wie sie sich auf junge Menschen auswirken. Das Ziel: Sichtbar machen, welche Folgen sie für Jugendliche haben können. Die Geschäftsführerin des unabhängigen Kompetenzzentrums erklärt im Interview, warum es wichtig ist, junge Perspektiven frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.
Welche Auswirkungen hätte ein geplantes Gesetz auf Jugendliche? Das überprüft der Jugend-Check. © picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Der Jugend-Check ist eine Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die Lebensphase Jugend. Ziel einer Gesetzesfolgenabschätzung ist es, frühzeitig im Gesetzgebungsprozess sowohl die erwünschten Wirkungen als auch mögliche nicht erwünschte Nebenwirkungen eines Gesetzes sichtbar zu machen. Dadurch können Gesetze besser werden.
Am Kompetenzzentrum Jugend-Check schauen wir uns dazu Gesetzentwürfe aus allen Bundesministerien an und prüfen, ob sie Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren haben. Wir arbeiten wissenschaftlich und unabhängig. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Rebecca Romes-Larsen ist Geschäftsführerin des unabhängigen Kompetenzzentrums Jugend-Check (KomJC) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung.
Wenn wir einen Gesetzentwurf erhalten, schauen wir uns zunächst an, was geregelt wird und an wen sich diese Regelungen richten. Viele Gesetze betreffen alle Menschen, aber wir prüfen, ob sich die Auswirkungen auf junge Menschen von denen auf andere Altersgruppen unterscheiden. Das nennen wir jugendspezifische Auswirkungen.
Wenn wir bei der Prüfung feststellen, dass es solche Auswirkungen gibt, erstellen wir einen Jugend-Check. Darin steht, welches Ziel das Gesetz hat und welche Gruppen junger Menschen betroffen sein können. Der Jugend-Check beschreibt, welche Regelungen sich wie auf sie auswirken können.
Der fertige Jugend-Check geht dann an das Bundesjugendministerium und von dort an das jeweils zuständige Bundesministerium. Wichtig ist: Der Jugend-Check findet möglichst früh im Gesetzgebungsprozess statt, damit die Ergebnisse berücksichtigt werden können.
Wenn ein Gesetzentwurf später im Kabinett als Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen wird, prüfen wir ihn erneut. Wenn es inhaltliche Änderungen gibt, die sich auf junge Menschen auswirken können, erstellen wir eine aktualisierte Version zum Regierungsentwurf. Alle Jugend-Checks werden auf unserer Webseite veröffentlicht.
Der Jugend-Check beschreibt neutral und objektiv die möglichen Auswirkungen von Gesetzentwürfen auf junge Menschen. Wir bewerten nicht, ob der Gesetzentwurf positiv oder negativ ist, sondern stellen objektiv dar, welche Folgen sich für junge Menschen ergeben können.
Wenn man unsere Ergebnisse seit Gründung im Jahr 2017 betrachtet, zeigt sich, dass junge Menschen ressortübergreifend betroffen sind, also von Vorhaben aus unterschiedlichen Ministerien.
Oft betrifft ein Gesetzentwurf junge Menschen, auch wenn man das auf den ersten Blick vielleicht nicht denkt. Aktuelle Beispiele wären das Steueränderungsgesetz 2025, das Dritte Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes oder das Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes. Mit dem Jugend-Check machen wir sichtbar, welche Auswirkungen solche Vorhaben auf junge Menschen haben können.
Der Jugend-Check wird heute akzeptiert und unterstützt – parteiübergreifend. Er bietet in einem oft sehr schnellen Gesetzgebungsprozess eine zusätzliche Informations- und Entscheidungsgrundlage und verlangsamt das Verfahren nicht. Wie die Ergebnisse berücksichtigt werden, entscheiden die Fachreferate und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.
Bei Gesetzentwürfen aus dem Bundesjugendministerium werden die Ergebnisse des Jugend-Checks in den Ausführungen zu den Gesetzesfolgen angemessen dargestellt. Es wird mindestens ein Passus zum Jugend-Check in die Kabinettsvorlage aufgenommen. Das erhöht die Sichtbarkeit im Verfahren.
Für Bundestagsabgeordnete erstellen wir zusätzlich eine Kurzversion, die die wichtigsten Ergebnisse des Jugend-Checks zusammenfasst. Sie geht an die Mitglieder der jeweils federführenden und mitberatenden Ausschüsse.
Wir haben ein eigenes Angebot für junge Menschen. Auf der Jugend-Seite mein.jugend-check.de werden die wichtigsten Ergebnisse des Jugend-Checks in jugendgerechter Sprache zusammengefasst. Dort kann man sich informieren, welche aktuellen Gesetzesvorhaben sich auf das Leben junger Menschen auswirken können. Außerdem informieren wir über neue Jugend-Checks über Instagram und unseren Newsletter.
Obwohl wir mit dem Jugend-Check zeigen, dass junge Menschen ressortübergreifend von Gesetzen betroffen sind, werden sie in politischen Entscheidungsprozessen häufig nicht ausreichend mitgedacht. Genau deshalb brauchen wir den Jugend-Check.
Der Jugend-Check soll die Beteiligung junger Menschen nicht ersetzen. Er ist ein wirksames Instrument, um ihre Perspektive früh im Gesetzgebungsprozess einzubringen und Politik für die Belange junger Menschen zu sensibilisieren. Er hilft dabei, die spezifischen Auswirkungen von Gesetzen auf junge Menschen sichtbar zu machen und kann so zu jugendgerechterer Gesetzgebung beitragen.
Leon Ecker
ist 19 Jahre alt und kommt aus Rheinland-Pfalz. Er steht kurz vor seinem Abitur und schreibt zudem für die Lokalzeitung vor Ort. Besonders interessiert ihn alles rund um Politik, Bildung und Nachhaltigkeit. Er nutzt jede Gelegenheit, der Hauptstadt einen Besuch abzustatten.