Sitzungswoche vom 2. bis 6. März 2026
Diese Woche im Bundestag
Neben der Reform des Bürgergeldes geht es in dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag unter anderem um die Einstufung des Wolfes als jagdbares Tier, die Untersuchung der Epstein-Dateien sowie die Ausweitung der Angebote von Jugendarbeit und Ganztagsbetreuung für Kinder.
Die Bundesfamilienministerin Karin Prien und der Bundesumweltminister Carsten Schneider stellen sich in dieser Sitzungswoche den Fragen der Abgeordneten. Neben der Reform des Bürgergeldes wird es auch um das Jagdverbot für Wölfe und den Ausbau der Ganztagsbetreuung gehen. © picture alliance / Flashpic | Jens Krick; picture alliance / dts-Agentur; picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert; picture alliance / imageBROKER | alimdi / Arterra / Philippe Clém; picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Waltraud Grubitzsch
Befragung der Bundesregierung
Die Sitzungswoche beginnt wie gewohnt mit der Befragung der Bundesregierung. Am Mittwoch, 4. März, stellen sich Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Carsten Schneider, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den Fragen der Abgeordneten.
Reform der Genfer Flüchtlingskonvention
Ebenfalls am Mittwoch wird der Antrag der AfD-Fraktion „Für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen“ Thema im Plenum sein. Nach der Debatte soll der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden.
Demokratieförderung
„Demokratie fördern statt behindern“ lautet der Titel des Antrages der Fraktion Die Linke, der am Mittwoch, 4. März, im Bundestag beraten wird. Für die Aussprache sind 30 Minuten eingeplant.
Umgestaltung der Grundsicherung
Am Donnerstag, 5. März, beginnt der Sitzungstag mit einer Entscheidung über die Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung.
Mit dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze” plant die Bundesregierung unter anderem die Umbenennung der sozialen Mindestsicherung von „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“. Des Weiteren sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet werden, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt durch Maßnahmen wie Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe dem Gesetzesentwurf nach insbesondere für Menschen unter 30 Jahren uneingeschränkt erhalten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf folgende Sanktionen vor: Grundsicherungsempfänger, die Jobcenter-Termine verpassen oder Förderangebote abbrechen, müssen mit Kürzungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Und wer dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, kann seine Ansprüche auf Leistungen verlieren.
Über die beiden Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ und „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ und den Antrag „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ der Fraktion Die Linke wird ebenfalls im Plenum abgestimmt werden.
Internationaler Frauentag
Anlässlich des Internationalen Frauentages findet am Donnerstag, 5. März, eine Vereinbarte Debatte im Deutschen Bundestag statt. Bereits seit dem Jahr 1911 wird am 8. März weltweit auf Frauenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und bestehende Diskriminierungen aufmerksam gemacht.
Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz
Ob der Wolf wieder als jagdbare Tierart registriert wird, darüber entscheidet der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 5. März. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes” bezeichnet die Koalition aus CDU/CSU und SPD die Rückkehr des Wolfes in Deutschland und Europa als Erfolg des Artenschutzpolitik. Jedoch seien vermehrt Übergriffe auf Weidetiere zu verzeichnen. So seien im Jahr 2024 rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Diese Gefahr für Nutztiere wie Kühe und Schafe gehe mit steigenden Ausgaben für den Herdenschutz einher, was wiederum zunehmend die Existenz von Weidetierhaltern bedrohe, so der Gesetzesentwurf.
Am 7. März 2025 wurde der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention, die den Schutz freilebender Tiere in Europa regelt, von „besonders geschützt” auf „geschützt” herabgestuft. „Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf.
Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen
Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke verlangen in ihrem Antrag „Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen – Einsatz von Jugendoffizieren beenden – Zivilschutz fördern“ von der Bundesregierung, den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen nicht mehr zu genehmigen und bestehende Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Bundesländern aufzukündigen. Des Weiteren fordert die Fraktion die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der das gesetzliche Mindestalter für die Anwerbung, Rekrutierung und die Einstellung zum Dienst bei der Bundeswehr auf 18 Jahre festlegt. Der Antrag wird am Donnerstag, 5. März, im Parlament beraten.
Untersuchung der Epstein-Dateien
Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Untersuchung der Epstein-Dateien jetzt entschlossen in Angriff nehmen“ steht ebenfalls am Donnerstag, 5. März, auf der Tagesordnung des Parlaments. In den sogenannten „Epstein Files“ lassen sich anhand von Millionen Dokumenten, Fotos und Videos das Netzwerk und Wirken der verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell nachvollziehen. Für die Debatte ist eine halbe Stunde eingeplant.
Angebote der Jugendarbeit, Ganztagsbetreuung
Am Freitag, 6. März, entscheiden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien”. Dem Gesetzentwurf nach würde am 1. August 2026 ein stufenweiser Anspruch auf die Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter gelten. Drei Jahre später, also zum Schuljahr 2029/30, hätten Kinder der ersten bis vierten Klasse montags bis freitags Anspruch auf die Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort) im Gesamtumfang von acht Stunden. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, so heißt es im Gesetzesentwurf.
Das waren einige Themen dieser Sitzungswoche. Über den aktuellen Stand halten wir euch weiter auf dem Laufenden. Die Tagesordnung des Bundestages findet ihr wie gewohnt auf bundestag.de. Dort sind auch weitere Dokumente verlinkt sowie Änderungen in den Abläufen vermerkt.
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