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Erste Lesung Digitale-Dienste-Gesetz „Was offline verboten ist, das muss es auch online sein“

Jasmin Nimmrich

Das Digitale-Dienste-Gesetz soll für Sicherheit im Internet sorgen und „Desinformationen und Hassrede" vorbeugen. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes, der die Umsetzung des Digital Services Act der Europäischen Union darstellt, äußerten sich die Fraktionen zu Chancen und Risiken

Eine Person sitzt an einem Tisch, vor ihr ein Laptop, sie hat ein Smartphone in der Hand.

Nach der ersten Lesung im Parlament wird der Gesetzesentwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz an den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen. © IMAGO / Westend61

Der Bundestag hat erstmals über das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beraten. Der Gesetzesentwurf wurde von der Bundesregierung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Der Digital Services Act (DSA) ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats, das unter anderem die Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im „Kampf gegen Desinformation und Hassrede“ im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt. Der DSA tritt am 17. Februar 2024 in Kraft. Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Digitales übergeben. 

Für ein sicheres Internet 

Daniela Kluckert (FDP) betonte die Verantwortung digitaler Plattformen wie Facebook, Amazon und X (ehemals Twitter), das Internet als sicheren Ort zu gewährleisten. „Es muss gelten, dass das, was offline verboten ist, das muss es auch online sein“, so die Parlamentarische Staatssekretärin für Digitales und Verkehr. Der Digital Services Act sorge dafür, dass diese Verantwortung festgeschrieben und auf europäischer Ebene verbindlich gemacht werde. 

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, dass der DSA ein „vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, darunter der Verbraucherschutz, wirksam geschützt werden“ schaffen soll. Um dies umzusetzen, umfasst die Vorschrift das Entfernen von illegalen Inhalten auf Plattformen, Hassrede, aber auch das Entfernen von gefälschten Produkten. Des Weiteren soll in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Koordinator für digitale Dienste Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen und auf die Daten von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen zugreifen können. Bei Verstößen gegen den DSA werden für Onlineplattformen Buß- und Zwangsgeldzahlungen in Höhe von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes fällig.

Das Digitale-Dienste-Gesetz umfasse die Aufsicht von Plattformen, deren Sitz in Deutschland gemeldet sei und die weniger als 45 Millionen monatliche Nutzerinnen und Nutzer verzeichneten, so Kluckert. Die Aufsicht übernimmt laut Gesetzentwurf die Bundesnetzagentur, die im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes mit den Landesmedienanstalten kooperieren wird. Kluckert lobte den Gesetzentwurf, der in Zukunft „für ein sicheres, faires Internet, ein transparentes Internet“ sorgen werde.

Das Digitale-Dienste-Gesetz in der Debatte

Das Inkrafttreten des DSA bezeichnete Catarina dos Santos-Wintz (CDU/CSU) als einen „wichtigen und europäischen Erfolg“. Nichtsdestotrotz gehe das Digitale-Dienste-Gesetz nicht weit genug. So kritisiert dos Santos-Winter, dass der Gesetzentwurf nur die strafrechtliche Verfolgung von Äußerungen im Netz vorschreibe, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellten. Viele Online-Kommentare seien eine Gefahr für die demokratische Grundordnung, somit müssten auch diese juristisch belangt werden. 

Dr. Jens Zimmermann (SPD) begrüßte die Einheitlichkeit, mit der die Europäische Union sich durch den Digital Services Act gegen „Hass und Hetze“ im Internet stellen werde. Besonders da viele der großen Online-Dienste im europäischen Ausland säßen. „Die Verantwortung der großen Plattformen dürfen wir nie aus den Augen lassen“, so Zimmermann. Er betonte die führende Rolle Deutschlands, das mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das seit Oktober 2017 den Umgang sozialer Netzwerke mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und strafbare Inhalte im Internet regelt, schon frühzeitig einen Schritt in die richtige Richtung getan habe. 

Beatrix von Storch (AfD) schätzte den Digital Services Act als eine Entmachtung der nationalen Parlamente ein. Die Löschung von Kommentaren und Inhalten werde durch eine übergeordnete Instanz bestimmt, deren Neutralität in Frage zu stellen sei: „Jede Meinungsäußerung oder Tatsachenäußerung, die der EU nicht passt, kann in Zukunft aus dem Internet verbannt werden.“ Damit handele es sich bei dem DSA und dem Digitalen-Dienste-Gesetz laut von Storch um eine Beschneidung der Meinungsfreiheit. 

Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Digitalen-Dienste-Gesetz nicht bis zum Inkrafttreten des DSA am 17. Februar 2024 beendet sein werde. Sie betonte die besonderen Herausforderungen für die Mitgliedstaaten, die mit der Umsetzung der Verordnung einhergingen. Die Bundesregierung habe mit dem DDG eine umfassende und unabhängige Lösung für die Beaufsichtigung digitaler Plattformen gefunden: „Nicht der Staat darf entscheiden, was wir sehen und diskutieren dürfen und was nicht.“

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