Energie
Was plant die Regierung gegen die steigenden Kraftstoffpreise?
Der Bundestag hat das Kraftstoffmaßnahmenpaket der Koalition beschlossen. Was steht drin?
Die Abgeordneten des Bundestages diskutieren darüber, wie man den aktuellen Preissteigerungen an den Tankstellen begegnen kann. © picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand
Mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und der Störung des Schifffahrtsverkehrs in der Straße von Hormus, die südlich des Irans verläuft, sind die weltweiten Preise für Erdöl und Erdölprodukte erheblich angestiegen. Und auch das Tanken ist teuer wie lange nicht. Darauf haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz reagiert.
Am 26. März stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen für die vom Verkehrsausschuss geänderte Fassung. Die Fraktionen AfD und Die Linke stimmten dagegen. Am Freitag, den 27. März, muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.
Was steht in dem Gesetz?
Das Gesetz sieht vor, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden.
Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen.