Plenardebatte
Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben mit jeweils eigenen Gesetzentwürfen gefordert, den Paragrafen 265a des Strafgesetzbuches (StGB) zu streichen. Dieser stellt das „Erschleichen von Leistungen“ und damit das sogenannte Schwarzfahren unter Strafe. Am 16. April 2026 hat der Bundestag diese Entwürfe mehrheitlich abgelehnt. Wie haben die Fraktionen argumentiert? Hier findet ihr einen Überblick über die Positionen aus der Debatte:
„Es ist das Strafrecht, das das Zusammenleben der Menschen regelt, indem es essenzielle Werte wie Leben, Gesundheit, Eigentum schützt und sozialschädliche Verhaltensweisen verbietet. Genau dieses sozialschädliche Verhalten wollen die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuchs künftig aber erlauben. Dann werden sich alle, die sich rechtstreu verhalten und das Geld für einen Fahrschein ausgeben, als die Dummen fühlen, und nicht wenige werden sich den Rechtsbrechern anschließen, wenn der Rechtsbruch keine strafrechtlichen Konsequenzen hat.“
Axel Müller
sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Er ist unter anderem ordentliches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
„Klar, es wird nicht irgendeine greifbare Ware aus dem Laden mitgenommen; so weit gehen Sie anscheinend noch nicht ganz. Mit Ihrer Argumentation ist aber jede Massendienstleistung quasi automatisch nicht schutzwürdig bzw. dem Kollektiv auszuliefern. Bahnfahren: an Bord, wer möchte. Schwimmbad: Open Borders. Konzert: Bruder, einer kann noch mitkommen. (…) Dann bleibt noch die Aussage, § 265a träfe vor allem die Armen. Ich sehe hier schon den Ladendiebstahl wackeln, wie in Kalifornien – aber gut. Natürlich begehen Menschen mit weniger Geld eher Straftaten, die einen Geldwert erbringen. Nutzen-Risiko-Skala – kann man alles nachlesen. Auch trifft eine Geldstrafe jemanden, der weniger hat, härter. Das mag stimmen; aber es gibt Tagessätze, es gibt Härtefallregelungen, es gibt Sozialtickets.“
Tobias Matthias Peterka
sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Er ist der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion.
„Wer sich ein Ticket nicht leisten kann, ist aus unserer Sicht nicht kriminell. Armut sollten wir als Staat niemals bestrafen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist bereits eine zivilrechtliche Sanktion. Genau deshalb setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion seit Langem dafür ein, das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht zu streichen und Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Bereich zu beenden. (…) Sozial ausgewogene Tarifsysteme können dafür sorgen, dass Mobilität bezahlbar und der Griff zum Schwarzfahren gar nicht erst nötig ist. Wirksame Sozialtickets, also stark vergünstigte Tickets für einkommensarme Menschen, sind dabei ein zentrales Element, um Mobilität als soziale Grundversorgung auszugestalten.“
Carmen Wegge
sitzt seit 2021 im Deutschen Bundestag. Sie ist unter anderem Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
„(P)ro Person und Hafttag entstehen dem Staat rund 200 Euro Kosten. Die Initiative Freiheitsfonds hat seit Dezember 2021 rund 1,4 Millionen Euro investiert, um insgesamt – Herr Müller, es sind nicht wenige Personen – rund 1 700 Menschen aus der Ersatzfreiheitsstrafe freizukaufen. Die Aktion hat dem Staat, uns allen, insgesamt rund 22 Millionen Euro gespart. Das sind keine kleinen Einzelfälle mehr. (…) (W)enn sich in diesem Land der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein im Kern darin einig sind, dass es so, wie es ist, nicht bleiben darf und dass weniger bestraft werden muss, spätestens dann sollte kluge Rechtspolitik handeln.“
Helge Limburg
sitzt seit 2021 im Deutschen Bundestag. Er ist der Sprecher für Rechtspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Über Wochen hat diese Regierung es versäumt, sich um Entlastungen angesichts steigender Preise durch den wahnwitzigen Irankrieg zu kümmern. Ökonomen sind sich einig: Die Senkung der Spritsteuer, das ist der schlechteste Weg. Es ist wie bei allen Maßnahmen Ihrer Regierung: Bei den Menschen, die am wenigsten haben, kommt von Ihrer Entlastung kein Cent an. Stattdessen werden sie verhaftet, kriminalisiert und weggesperrt, weil sie sich wegen ihrer Armut kein Busticket kaufen können.“
Luke Hoß
sitzt seit 2025 im Deutschen Bundestag. Er ist unter anderem ordentliches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Dokumente
der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke
der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
die Empfehlung des Rechtsausschusses