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Befristete Verträge Opposition fordert längere Uni-Jobs

Claudia Flach

90 Prozent aller Uni-Mitarbeiter haben befristete Verträge. Linke und FDP wollen das entsprechende Gesetz überarbeiten. Eine kleine Anpassung hat der Bundestag Corona-bedingt letzte Woche schon beschlossen.

Junger Dozent vor einer Gruppe Studenten

Wissenschaftliche Mitarbeiter übernehmen oft wichtige Aufgaben, zum Beispiel geben sie Seminare für Studenten. © shutterstock.com/Iakov Filimonov

Wer Bekannte hat, die an der Uni arbeiten, kennt wahrscheinlich die Beschwerden: Wenn man nicht gerade Professor ist, sind unbefristete Verträge schwer zu kriegen. Oft bekommen wissenschaftliche Mitarbeiter sogar nur extrem kurze Vertragszeiten von einem halben Jahr oder sogar noch weniger zugesagt.

193.000 wissenschaftliche Mitarbeiter gibt es an deutschen Hochschulen. Fast 90 Prozent von ihnen haben befristete Arbeitsverträge. Regeln dazu stehen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Was steht genau in dem Gesetz?

Das Gesetz sieht vor, dass man sechs Jahre vor der Promotion und sechs Jahre nach Abschluss der Promotion immer wieder befristet arbeiten darf. Nach diesen sechs Jahren muss man das Hochschulsystem verlassen. Es sei denn, man ergattert eine Professur. Aber davon gibt es viel weniger als es Interessenten gibt.

Für viele der Betroffenen ist diese Situation belastend, weil sie in Unsicherheit leben. Lohnt es sich, hier sesshaft zu werden, oder wird meine Stelle im nächsten Semester ohnehin nicht verlängert? Wie geht es für mich weiter, wenn die sechs Jahre vorbei sind? Werde ich in der Wissenschaft bleiben können oder muss ich nach Jahren an der Uni notgedrungen in die Privatwirtschaft wechseln?

Das schlägt Die Linke vor

Um wissenschaftlichen Mitarbeitern mehr Planungssicherheit zu geben, will die Linke das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ändern. Ihr Antrag trägt den Titel „Befristungen zurückdrängen – Dauerstellen für Daueraufgaben in der Wissenschaft“.

Darin heißt es: „Zentrales Ziel gesetzgeberischer Maßnahmen muss sein, planbare und verlässliche Karrierewege unterhalb der Professur zu schaffen und so das bundesdeutsche Wissenschaftssystem als Arbeitsstätte attraktiver zu machen.“ Es gehe auch darum zu verhindern, dass guter Nachwuchs ins Ausland abwandert, wo die Situation oft attraktiver sei.

Konkret schlägt die Fraktion zum Beispiel vor, dass Verträge für wissenschaftliche Mitarbeiter mindestens zwei Jahre laufen sollten. Bei Verträgen, die mit einem sogenannten Qualifikationsziel wie einer Promotion verbunden sind, sollen es drei Jahre sein. Außerdem soll sichergesellt werden, dass etwa Doktoranden auch wirklich genug Arbeitszeit in ihre Doktorarbeit investieren können und nicht mit anderen Aufgaben so beschäftigt sind, dass sie mit ihrer Arbeit nicht vorankommen.

Maximal zwei befristete Verträge sollen aufeinander folgen dürfen. Wer schon eine Promotion vorweisen kann und einen weiteren Vertrag mit höherem Qualifikationsziel, etwa einer Habilitation, bekommt, für den soll das nordamerikanische „Tenure-Track-Modell“ gelten. Das heißt, sobald man dieses zweite Qualifikationsziel erreicht, entfällt die Befristung automatisch und man hat einen unbefristeten Vertrag.

FDP will das Gesetz regelmäßig prüfen lassen

Auch die FDP hat einen Verbesserungsvorschlag eingebracht. In ihrem Entwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes schlägt sie vor, die bisher für das Jahr 2020 vorgesehene Evaluierung auch in den Folgejahren durchzuführen. So soll regelmäßig ermittelt werden, wo Handlungsbedarf besteht.

Beide Anträge wurden am 14. Februar in erster Lesung im Bundestag debattiert. Jetzt befassen sich die Abgeordneten im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung damit. Hier seht ihr die Redebeiträge im Video:

Neue Regeln für die Corona-Zeit

Unabhängig von den Initiativen von Linke und FDP hat der Bundestag letzte Woche eine Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes speziell für die Corona-Krise beschlossen. Die Änderung findet sich im Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, das CDU/CSU und SPD eingebracht hatten und das am 7. Mai im Plenum angenommen wurde.

Nachwuchs-Wissenschaftler sollen nicht darunter leiden, dass der Uni-Betrieb durch die Pandemie eingeschränkt war und ist. Deshalb können etwa Doktoranden ihre Verträge nun um sechs Monate verlängern, zum Beispiel, wenn sich Forschungsprojekte aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern.

Zur Person

mitmischen-Autorin

Claudia Flach

Claudia lebt in Leipzig und freut sich immer wieder über die vielen Parks in der Stadt und die zahlreichen Seen drumherum.

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