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Nachgefragt Aus dem Leben einer Wahlhelferin

Laura Heyer

Mitmischen-Autorin Laura ist bei der Bundestagswahl als Wahlhelferin dabei. Aber wie wird man eigentlich Wahlhelferin? Und welche Aufgaben muss man genau übernehmen?

Wahlkabinen

Willkommen im Wahllokal: So oder ähnlich wird auch das Wahllokal aussehen, in dem mitmischen-Autorin Laura hilft. © picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

„Die Bundestagswahl gehört eher zu den einfachen Wahlen“, sagt der Herr vom Bezirksamt in Hamburg, der meine Schulung gibt, schließlich gäbe es nur zwei Stimmen. Na, das wollen wir mal sehen. Heute lerne ich nämlich, was man als Wahlhelferin alles wissen und beachten muss. Um genau zu sein, als Wahlvorständin – denn ich leite in diesem Jahr ein Wahlbüro.

Es ist meine vierte Bundestagswahl – 2009 durfte ich zum ersten Mal wählen. Bei der Wahl 2017 in Berlin war ich Beisitzerin in einem Wahlbüro. Und nun habe ich mich bereiterklärt, ein Wahlbüro zu leiten. Also sitze ich bei der Schulung mit 19 anderen Personen in einem großen Saal, wir tragen Masken, die Fenster sind geöffnet und wir lernen die Bundestagswahl noch einmal von einer ganz anderen Seite kennen.

Wie es dann am 26. September wirklich sein wird, weiß ich natürlich erst danach. Aber auch vorher gibt es einige interessante Dinge, die man sonst sonst eher nicht erfährt:

Warum gibt es Wahllokale?

Wahllokale sollen es Wählerinnen und Wählern ermöglichen, an einem befriedeten Ort und geheim ihre Stimme abzugeben. Wer in Deutschland zur Wahl berechtigt ist, erhält einen Wahlschein, auf dem er oder sie nachschauen kann, wo das entsprechende Wahllokal zu finden ist.

Denn ein Wahllokal ist kein fester Ort, wie eine Bar oder ein Supermarkt – Wahllokale werden immer nur zu einer Wahl an bestimmten öffentlichen Orten eingerichtet. Oft sind das Gemeinderäume, Kitas oder Schulen, da diese sonntags, wenn in Deutschland Wahlen stattfinden, geschlossen haben. Die Wahllokale werden am Tag der Abstimmung geöffnet, sodass man zwischen 8 bis 18 Uhr seine Stimme abgeben kann. Danach werden die Stimmen dort ausgezählt.

Wahlkreis und Wahlbezirk

In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Wie diese eingeteilt sind, regelt das Bundeswahlgesetz: So muss die Zahl der Einwohner in allen Wahlkreisen ungefähr gleich groß sein und darf nur 15 Prozent nach oben oder unten abweichen. In jedem Wahlkreis treten mehrere Kandidaten und Kandidatinnen unterschiedlicher Parteien gegeneinander an, um ein Mandat, also einen Sitz im Bundestag, zu gewinnen. Wer die meisten Stimmen erhält, bekommt ein solches Direktmandat.

Bei der Wahl sind die Wahlkreise noch in Wahlbezirke eingeteilt. Sie sind kleine Einheiten, die das Auszählen der Stimmen leichter machen. Jeder Wahlbezirk hat ein Wahllokal und einen Wahlvorstand, der sich um die Auszählung der Stimmen kümmert.

Wie wird man Wahlhelfer oder Wahlhelferin?

Die Arbeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Grundsätzlich kann jeder Wahlhelfer werden, der zur entsprechenden Wahl berechtigt ist. Das heißt, bei der Bundestagswahl muss man mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Teilweise darf man bei Landtagswahlen oder Bürgerschaftswahlen auch schon mit 16 Jahren unterstützen. Vor einer Wahl kannst du dich als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bei deinem zuständigen Bezirksamt bewerben.

Was macht man als Wahlhelfer oder Wahlhelferin?

Als Wahlhelfer oder -helferin kannst du ganz unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Als Beisitzer oder Beisitzerin unterstützt du den Wahlvorstand. Du hilfst im Wahlbüro, verteilst die Stimmzettel und zählst am Ende die Stimmen mit aus. Wenn du möchtest, kannst du den Wahlvorstand als Schriftführer oder dessen Vertreter unterstützen. Dann führst du die Liste, das sogenannte Wählerverzeichnis, und schaust, wie viele Menschen ins Wahlbüro kommen. Je nach Regelung gibt es sechs oder sieben Beisitzer in einem Wahlvorstand. Je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, gibt es dafür eine kleine Aufwandsentschädigung zwischen 35 und 50 Euro. Als Beamter oder Beamtin bekommst du zusätzlich einen Tag Urlaub.

Als Wahlbezirksleitung oder Stellvertretung bist du für ein Wahlbüro in einem Wahlbezirk verantwortlich. Du leitest den Wahlvorstand und sorgst am Ende des Tages dafür, dass die Stimmen korrekt ausgezählt werden. Dazu gehört auch, dass du das Wahllokal vorab besichtigst, das Wahllokal am Wochenende der Wahl vorbereitest und nach 18 Uhr mit deinem Team die Stimmen auszählst. Natürlich bekommst du vorher eine Schulung, in der dir das alles genau erklärt wird.

Was passiert am Tag der Wahl?

Am Tag der Wahl geht es ganz schön früh los: zwischen 7 Uhr und 7.30 Uhr trifft sich der Wahlvorstand im Wahlbüro. Dann heißt es – Aufbauen. Alle wichtigen Materialien wie die Wahlzettel, Wahlkabinen, Stimmzettel, Klebeband, Stifte und Co. werden von der Stadt angeliefert. Jetzt müssen also die Kabinen, in denen später jede Person geheim wählen kann, aufgestellt werden. An die Wand kommt die Deutschlandflagge und die Flagge des jeweiligen Bundeslandes und es wird nochmal ein Beispielwahlzettel aufgehängt.

Jetzt können die Wähler und Wählerinnen kommen. Ob die Personen richtig in einem Wahlbüro sind, kann der Wahlvorstand im Wählerverzeichnis nachschauen. Dort sind alle Menschen aufgelistet, die in diesem Bezirk gemeldet sind. Wer im Wählerverzeichnis steht und am Wahltag seinen Ausweis oder Pass mitbringt, bekommt einen Wahlzettel, darf seine Kreuze machen und wirft den Zettel dann in die Urne.

Um 18 Uhr wird das Wahllokal geschlossen. Nun kann der Wahlvorstand die Stimmen auszählen. Die Auszählung ist öffentlich – das heißt, jeder Bürger oder jede Bürgerin darf vorbeikommen und zuschauen. Die Erst- und Zweitstimmen werden gezählt, aber auch alle ungültigen Stimmen. Das passiert zum Beispiel, wenn eine Person etwas auf den Zettel malt oder mehr als ein Kreuz bei der Erst- oder Zweitstimme vergibt. Am Ende werden alle Ergebnisse aufgeschrieben und an den Wahlleiter per Telefon weitergegeben. Alle Wahlzettel werden gesammelt, in einem Karton versiegelt und beim Amt abgegeben.

Wenn alles gut läuft beim Auszählen, ist es nicht später als 20 oder 21 Uhr. Nun können auch die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen nach Hause gehen und sich zum Beispiel erste Hochrechnungen zur Wahl anschauen. Ob die Bundestagswahl wirklich so einfach ist, wie mir prophezeit wurde, weiß ich wohl spätestens dann.

(lh)

Zur Person

Mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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