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Interviews Mit Burkini zum Schwimmunterricht?

CDU/CSU
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Dr. Franz Josef Jung © Heile

Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU)

Sollte beispielsweise eine Mitarbeiterin in der öffentlichen Verwaltung einer Stadt ein Kopftuch tragen dürfen?

Das Kopftuch in der öffentlichen Verwaltung verletzt das Neutralitätsgebot des Staates, dies gilt insbesondere, wenn die Person hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.

Wie soll mit Schülerinnen umgegangen werden, die im Schwimmunterricht an Schulen einen Burkini tragen?

Letztlich handelt es sich beim Burkini um ein Kleidungsstück, bei dem zum Beispiel hygienische Fragen im Vordergrund stehen. Wenn eine Schülerin meint, mit dem Burkini die erforderliche Schwimmleistung und die entsprechende Schulnote erlangen zu können, bleibt diese Entscheidung ihr überlassen. Es würde sich jedoch im Einzelfall lohnen, dieses sensible Thema im Klassenverband zu erörtern, denn es stellt sich schon die Frage, wie die Burkini-tragende Schülerin ihre Mitschüler und auch ihren Lehrkörper wahrnimmt. Zugunsten des gegenseitigen Miteinanders müsste diese Frage geklärt werden.

Wie soll in Zukunft Religionsunterricht an öffentlichen Schulen gehandhabt werden?

Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht ist eine wichtige Säule der religiösen Bildung und des Verständnisses der eigenen und auch der anderen Religionen – eine wichtige Voraussetzung für das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die wachsende religiöse Pluralität wird die zuständigen Bundesländer sicherlich vor Fragen stellen, auf die man in Zukunft bedarfsgerecht und flexibel wird antworten müssen. Einen Rückzug aus dem bekenntnisorientierten Religionsunterricht, wie in einigen Bundesländern der Fall, halte ich für falsch.

Soll der Imam in Moschee in Deutschland auf Deutsch predigen?

Das Predigen auf Deutsch sollte Alltag in jeder Moschee werden. Es trägt nicht nur zur Vertrauensbildung in der Mehrheitsgesellschaft bei, sondern die Moscheen selbst haben ein Interesse daran, da die dritte Generation in Deutschland lebender Muslime die ursprüngliche Gebetssprache häufig nicht mehr richtig spricht.

Führt zunehmende religiöse Vielfalt in Deutschland dazu, dass man das Neutralitätsgebot und die Religionsfreiheit neu überdenken muss?

Nein. Das Neutralitätsgebot und das gesetzlich verankerte kooperative Verhältnis von Staat und Kirche beziehungsweise Religionsgemeinschaften haben sich bewährt. Das Religionsverfassungsrecht steht allen Religionsgemeinschaften offen. Die Religionsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, an dem nicht gerüttelt wird. In Deutschland ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert.

Franz Josef Jung wurde 1949 im Rheingau geboren, ist verheiratet, katholisch, hat drei Kinder und ebenso viele Enkelkinder. Der Jurist ist seit 2005 Mitglied des Bundestages, bis 2009 war er Verteidigungsminister, danach kurzzeitig Minister für Arbeit und Soziales. Heute ist Jung unter anderem Beauftragter seiner Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften.

SPD
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Kerstin Griese © PR

Kerstin Griese (SPD)

Sollte beispielsweise eine Mitarbeiterin in der öffentlichen Verwaltung einer Stadt ein Kopftuch tragen dürfen?

Das ist schwierig. Eine Juristin beispielsweise vertritt in besonderer Weise die öffentlich-rechtliche Ordnung staatlicher Institutionen. Im Dienst sollte sie keine religiös-weltanschaulichen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Sie würde sonst die Neutralität ihres Arbeitgebers in Frage stellen. Ich würde zum Beispiel von Richtern erwarten, dass sie keine religiösen Symbole tragen. Allerdings gibt es die ersten Gerichte, die Lehrerinnen erlauben, ihr Kopftuch auch während ihres Unterrichts zu tragen. Ich nehme an, dass hier das letzte Urteil noch nicht gesprochen ist.

Wie soll mit Schülerinnen umgegangen werden, die im Schwimmunterricht an Schulen einen Burkini tragen?

Unsere Verfassung beinhaltet das Recht auf schulische Bildung für jedes einzelne Kind in unserem Land. Daher ist es wichtig, dass allen Kindern die Teilnahme am Schulunterricht ermöglicht wird. Wenn es Mädchen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer kulturellen Tradition nur dann erlaubt ist am Schwimmunterricht teilzunehmen, wenn sie einen Burkini tragen, würde ich sie teilnehmen lassen. Denn am Wichtigsten ist, dass sie mit ihrer Klasse gemeinsam unterrichtet werden können.

Wie soll in Zukunft Religionsunterricht an öffentlichen Schulen gehandhabt werden?

Der Religionsunterricht in der Schule (nur in Bremen und Berlin findet er außerhalb der Schule statt) sollte erhalten bleiben. Aber evangelischer und katholischer Reli-Unterricht reicht nicht mehr aus, auch anderen Religionen soll es ermöglicht werden, Unterricht anzubieten. In vielen Bundesländern gibt es bereits islamischen und jüdischen Reli-Unterricht. Alle Kinder sollten Religionsunterricht in der Schule bekommen oder am Ethikunterricht teilnehmen, wenn sie den wählen. Um andere Positionen begreifen zu können, braucht man auch religiöse Bildung, dazu gehört auch, etwas über alle Weltreligionen zu wissen.

Soll der Imam in Moscheen in Deutschland auf Deutsch predigen?

Das wäre gut, denn im Sinne einer gelungenen Integration ist auch die Sprache wichtig. Dann weiß auch jeder, was gepredigt wird. Aber genauso wie deutsche Gemeinden im Ausland das Recht haben, Gottesdienste auf Deutsch abzuhalten, gilt das auch für uns hier. Viele Leute kennen Gebete und Lieder nur in ihrer Muttersprache. Worauf es ankommt, ist der Inhalt. Ich hoffe, dass immer mehr Imame in Deutschland ausgebildet werden und auf Deutsch predigen.

Führt zunehmende religiöse Vielfalt in Deutschland dazu, dass man das Neutralitätsgebot und die Religionsfreiheit neu überdenken muss?

Nein. Die Trennung von Staat und Kirche hat sich bewährt. Gleichzeitig sorgt unser Grundgesetz dafür, dass alle Menschen ihre Religion friedlich und frei leben können. Wir haben inzwischen in Deutschland eine Vielfalt von Religionen. Fast zwei Drittel sind Christen, aber auch Muslime, Juden, Hindus oder Bahai leben hier. Alle religiösen Gemeinschaften können in und mit unserem Staat leben, solange sie unsere Regeln einhalten. Darauf muss geachtet werden. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 die Freiheit des Glaubens ganz genauso wie die Freiheit, ohne Religion und Glauben zu leben.

Kerstin Griese ist Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, sowie Mitglied der Synode und Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Die Linke
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Christine Buchholz © PR

Christine Buchholz (Die Linke)

Sollte beispielsweise eine Mitarbeiterin in der öffentlichen Verwaltung einer Stadt ein Kopftuch tragen dürfen?

Ja, ein Ausschluss von Frauen mit Kopftuch aus dem Öffentlichen Dienst ist eine Diskriminierung und verletzt die Religionsfreiheit. Frauen können kulturelle, ästhetische oder religiöse Gründe haben ein Kopftuch zu tragen. Ein Kopftuchverbot führt zu mehr Diskriminierung am Arbeitsmarkt, denn den betroffenen Frauen werden die freie Berufswahl und das relativ sichere Einkommen im Öffentlichen Dienst verwehrt. Studien zeigen, dass Frauen mit Kopftuch viermal mehr Bewerbungen schreiben müssen, um zum Gespräch eingeladen zu werden.

Wie soll mit Schülerinnen umgegangen werden, die im Schwimmunterricht an Schulen einen Burkini tragen?

Ob Bikini, Badeanzug oder Burkini – jede Frau und jedes Mädchen muss das Recht haben sich so zu kleiden, wie sie möchte. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die grundsätzlichen Freiheitsrechte. Die Schülerinnen sollten nicht diskriminiert werden und so behandelt werden wie alle anderen auch. Rassistische Stimmungsmache gegen Muslime darf nicht dazu führen, dass Menschen in ihren Rechten beschnitten und im Alltag gedemütigt werden.

Wie soll in Zukunft Religionsunterricht an öffentlichen Schulen gehandhabt werden?

Prinzipiell ist ein neutraler, nichtkonfessioneller Ethik- und Religionsunterricht anzustreben. Alle Schüler sollten gemeinsam unterrichtet werden und über Religion, Ethik und Philosophie diskutieren können. Solange es aber konfessionsgebunden christlichen Religionsunterricht gibt, müssen auch religiöse Minderheiten das Recht haben, Religionsunterricht an Schulen anzubieten.

Soll der Imam in Moscheen in Deutschland auf Deutsch predigen?

Diese Forderung diskriminiert Muslime und schürt Vorbehalte gegen sie. Der Staat hat keine Vorschriften für Gottesdienste zu machen, weder in der Kirche, der Moschee oder der Synagoge. Es ist sinnvoll, dass Migranten Gottesdienste in ihrer Muttersprache hören können. Es gibt in Deutschland christliche Predigten in verschiedenen Sprachen; Synagogen, in denen Englisch, Hebräisch oder Russisch gesprochen wird, genauso wie in Moscheen auch Gottesdienste auf Deutsch und auch auf Türkisch, Arabisch oder Bosnisch abgehalten werden.

Führt zunehmende religiöse Vielfalt in Deutschland dazu, dass man das Neutralitätsgebot und die Religionsfreiheit neu überdenken muss?

Staatliche Institutionen müssten in Deutschland als solche weltanschaulich und religiös neutral sein. Keine Religionsgemeinschaft sollte gegenüber einer anderen privilegiert werden. Für Individuen gilt jedoch die Religionsfreiheit. Beispielsweise verletzen Verbote religiöser Kleidungsstücke wie das Kopftuch die Neutralität, da sie eine religiöse Minderheit ausschließen und damit benachteiligen. Sie stehen im Widerspruch zur Religionsfreiheit.

Christine Buchholz, geboren 1971 in Hamburg, ist seit 2009 Abgeordnete der Linken im Bundestag. Sie studierte Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Politik und Religion. Sie engagiert sich vor allem als überzeugte Pazifistin, als Globalisierungskritikerin sowie gegen Rassismus und ist religionspolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion. Christine Buchholz ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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Volker Beck © Fabian Stürz

Volker Beck (Bündnis/Die Grünen)

Sollte beispielsweise eine Mitarbeiterin in der öffentlichen Verwaltung einer Stadt ein Kopftuch tragen dürfen?

Ja. Ob Kopftuch oder Kippa, der Staat darf das Leben des eigenen Glaubens seiner Bediensteten nicht ohne guten Grund einschränken. Alles andere käme einem Berufsverbot gleich. Für eine Lehrerin mit Kopftuch hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2015 entschieden, dass ihr das Tragen nur verboten werden kann, wenn durch ihr Kopftuch im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgelöst oder gefördert wird.

Wie soll mit Schülerinnen umgegangen werden, die im Schwimmunterricht an Schulen einen Burkini tragen?

Die Möglichkeit, im Schwimmunterricht einen Burkini zu tragen, betrachte ich als großen Fortschritt für strenggläubige Muslima, denn vor dessen Erfindung konnten viele muslimische Mädchen nicht religionskonform am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht teilnehmen. Ich frage mich deshalb, warum wir dieses Kleidungsstück zu einem Problem machen, wenn es früher bestehende Probleme löst. Seit wann ist das Zeigen nackter Haut ein Zeichen gelungener Integration?

Wie soll in Zukunft Religionsunterricht an öffentlichen Schulen gehandhabt werden?

Bekenntnisorientierter Religionsunterricht ist die Regel an deutschen Schulen und auch verfassungsrechtlich so vorgesehen. Das halte ich für richtig, begrüße aber Öffnungen in Richtung interkonfessioneller und interreligiöser Unterrichtsangebote, denn religiöse Vielfalt ist für Schüler Alltag und sollte auch im Religionsunterricht vorkommen. Nachholbedarf gibt es noch beim islamischen Religionsunterricht, der flächendeckend eingeführt werden sollte, denn die Vermittlung von Wissen über den Islam dürfen wir nicht islamistischen "Laienpredigern" überlassen. Nordrhein-Westfalen hat gezeigt wie es gehen kann.

Soll der Imam in Moscheen in Deutschland auf Deutsch predigen?

Das fände ich gut, ist aber nicht die Entscheidung der Politik, sondern der Moscheegemeinde. Die Regelsprache sollte Deutsch sein, auch um dem Vorwurf nachprüfbar zu entgehen, islamistisches Gedankengut zu verbreiten. Aber: Die Wahl der Gottesdienstsprache gehört zur Religionsfreiheit und auch in den sogenannten muttersprachlichen Gemeinden der christlichen Kirchen wird der Gottesdienst eben nicht auf Deutsch begangen.

Führt zunehmende religiöse Vielfalt in Deutschland dazu, dass man das Neutralitätsgebot und die Religionsfreiheit neu überdenken muss?

Religionsfreiheit ist immer die Freiheit des Andersgläubigen, der Religionsfreien, der religiösen Minderheiten und der Minderheiten in Religionen. Religiöse Vielfalt und offene Gesellschaft gehören zusammen und sie brauchen einen weltanschaulichen Staat, der die Freiheit aller gewährleistet.

Volker Beck, geboren 1960 in Stuttgart, kommt von der Friedensbewegung und ist seit 1985 bei den Grünen. Seine Schwerpunkte im Bundestag, dem er seit 1994 angehört, sind Bürgerrechte, die Verteidigung des Rechtsstaates und die Gleichstellung gesellschaftlicher Minderheiten. Für seine Fraktion ist er unter anderem als migrationspolitischer Sprecher und Sprecher für Religionspolitik aktiv.

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